Eine Künstlerin ist am Donnerstag am Wiener Landesgericht vom Vorwurf freigesprochen worden, sich das Erbe eines im März 2015 verstorbenen Mannes unter den Nagel gerissen zu haben. Die 61-Jährige soll zuletzt die Lebensgefährtin des Verstorbenen gewesen sein, was dessen Söhne anzweifeln. Sie behaupten, die Frau hätte sich widerrechtlich Sparbücher, Schmuck und Münzen ihres Vaters angeeignet. Dies und die damit verbundenen Vorwürfe des schweren Betrugs, schweren Diebstahls, der Untreue sowie der Fälschung besonders geschützter Urkunden waren der Angeklagten nach mehrmonatiger Verhandlung nicht nachzuweisen. Sie hatte behauptet, die Sparbücher mit einer Einlage von 124.000 Euro und den 3.000 Euro teuren Schmuck zu Lebzeiten des Mannes geschenkt bekommen zu haben.
Freispruch im Zweifel für die Angeklagte
“Das Beweisverfahren hat ergeben, dass er Sie jedenfalls absichern wollte”, bilanzierte am Ende Richterin Olivia-Nina Frigo. Fest stünde außerdem, dass der wohlhabende Akademiker vor seinem Tod der Angeklagten die Losungswörter seiner Sparbücher nannte sowie ihr eine Zeichnungsberechtigung für sein Konto einräumte.
Ob der Zugriff darauf widerrechtlich erfolgte, war für den Schöffensenat nicht mehr feststellbar. “Inwieweit die Handlungen der Angeklagten dem Willen des Mannes entsprochen haben, lässt sich mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nicht klären”, stellte die Vorsitzende fest. Im Zweifel erfolgte daher zugunsten der Angeklagten ein Freispruch. Diese Entscheidung ist nicht rechtskräftig, der Staatsanwalt behielt sich eine Rechtsmittelerklärung vor.
APA/Red.
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