Der verwitwete und kinderlose Erblasser starb 2014 im Alter von über 80 Jahren. Die beiden Frauen hatten die Pflege des betagten, schwer kranken Mannes im Frühjahr 2011 übernommen. Nach Angaben des Anwalts der Familie entstand nach bereits sechs Wochen Pflege das Testament zugunsten der zwei Frauen. Allerdings sei der Mann schon 2008 von zwei unabhängigen Gutachtern aufgrund seiner Demenz für nicht testierfähig erklärt worden.
“Weder Moral noch Ethik verletzt”
Der Rechtsvertreter der Frauen teilte dem Radio schriftlich mit, dass seine Mandantinnen sich “in keiner Weise ungesetzlich verhalten, sie haben auch weder Moral noch Ethik verletzt”. Die beiden Pflegerinnen verweisen ihrerseits auf eine Expertise aus dem Jahr 2011, nach der der Erblasser doch testierfähig gewesen sein soll.
Sachwalterin: 275.000 Euro-Rechnung
Außer den zwei Frauen erhob auch die Sachwalterin des Mannes, eine Rechtsanwältin aus Bregenz, Ansprüche. Sie wurde angeblich von den beiden Pflegerinnen vorgeschlagen und soll sich dem Gericht von sich aus als Sachwalterin angeboten haben. Laut ORF stellte sie für ihre Aktivitäten mehr als 275.000 Euro in Rechnung. Auch sie ließ wissen, dass sie alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten habe.
(APA)
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