In der Privatklage, die am 30. April 2015 beim Landesgericht Salzburg eingebracht wurde, fordere Strasser nach Paragraf 6 Mediengesetz eine “angemessene Geldentschädigungszahlung, die noch nicht konkretisiert ist”, erklärte Treichls Salzburger Rechtsanwalt Franz Essl am Dienstag gegenüber der APA. “Laut der Privatklage sei Strasser von meinem Mandanten in einer für eine breite Öffentlichkeit wahrnehmbaren verächtlichen Weise in dessen Ehre gekränkt worden”, erläuterte Essl. “Mein Mandant weist die Vorwürfe mit aller Schärfe zurück.”
Treichls Anwalt verwies darauf, dass der Facebook-Eintrag wenige Tage später wieder gelöscht worden sei. Den Bericht habe Treichl “ganz deutlich und unmissverständlich” an die Lebensgefährtin von Strasser gerichtet, mit dieser sei aber beim Landesgericht Salzburg in einem Verfahren eine Einigung erzielt worden, hatte Essl an Strassers ehemaligen Rechtsanwalt Josef Lachmann schriftlich mitgeteilt. Derzeit wird Strasser von dem Wiener Rechtsanwalt Michael Wukoschitz vertreten.
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