“Willkür im Bregenzerwald, nächster Fall”: So sieht es nach Bericht der “VN” zumindest Landtagsabgeordneter Hubert Kinz (FPÖ). Die Anrainer schalteten auch Landesvolksanwältin Gabriele Strele ein – und bekamen prompt Recht. Im Prüfverfahren stellte die Landesvolksanwältin laut den “VN” einen “Missstand in der Verwaltung der Gemeinde Sulzberg” fest. Eine Kostenbeteiligung sei zwar denkbar – allerdings nur auf freiwilliger Basis.
“Ansehen der Gemeinde gefährdet”
Die Gemeinde sieht sich dennoch im Recht: “Kostenmittragung der Begünstigten” und “optimale Förderausschöpfung” hätten lange Tradition – und würden ein gutes, ländliches Wegenetz erst ermöglichen. Die Intervention der Anrainer würde das Ansehen der Gemeinde gefährden. Zudem würde eine rechtliche Verunsicherung geschaffen. Dies stößt Kinz besonders sauer auf, denn im Zuge des letzten Vorwurfs sei sogar in der Diskussion in der Gemeindevertretung laut Protokoll der Name eines Anrainers genannt worden. Dieses Protokoll sei im Internet abrufbar. “Eine derartige öffentliche Anprangerung eines Bürgers halte ich für äußerst bedenklich”, so Kinz.
Kinz-Kritik an Bürgermeister
Weiters soll der Sulzberger Bürgermeister Helmut Blank in der betreffenden öffentlichen Gemeindevertretersitzung alle Personen genannt haben, die bisher der Bezahlung des von der Gemeinde Sulzberg vorgeschriebenen Straßenerhalterbeitrages nicht nachgekommen sind. Auch diese Vorgangsweise ist kritisch zu hinterfragen, meint Kinz.
Strittig ist laut Bericht der “VN”, zu welchem Zeitpunkt die Falzerstraße unter Beteiligung der Anrainer instand gesetzt wurde. Die Gemeinde spricht vom Zeitraum Ende der 60er-, Anfang der 70er-Jahre. Die Anrainer dagegen von 1978. Kinz: Die Straße sei noch vor Inkrafttreten des Straßengesetzes 1969 vom Straßenwart – der zur Gänze von der Gemeinde bezahlt worden sei – gepflegt und erhalten worden. Es sei weiters untragbar, dass sich weder Land noch Gemeinde erinnern würden, wann asphaltiert worden sei.
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