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Strafverfahren gegen Grasser wird fortgesetzt

Ex-Finanzminister Grasser ist mit seinem Antrag auf Einstellung des gegen ihn laufenden Strafverfahrens abgeblitzt. Das Wiener Straflandesgericht hat das Vorbringen seines Anwalts Manfred Ainedter in einem 53 Seiten umfassenden Beschluss abgewiesen, gab Gerichtssprecher Christian Gneist am Dienstag bekannt. Aus Sicht des Gerichts sei ein "hinreichender Tatverdacht" gegeben, begründete Gneist.


Auch Grassers Behauptungen, ihm sei von der Justiz keine volle Akteneinsicht gewährt worden und sein Antrag auf Verfahrenseinstellung sei von der Staatsanwaltschaft nicht zeitgerecht weitergeleitet worden, wurden vom Wiener Straflandesgericht nicht aufgegriffen. Richterin Olivia-Nina Frigo wies Grassers Einsprüche wegen angeblicher Rechtsverletzung zurück. “Laut Akt hat er umfassende Akteneinsicht bekommen”, erläuterte Gerichtssprecher Christian Gneist.

“Nicht überrascht, aber über die inhaltsleere Begründung des Gerichts enttäuscht” hat der Anwalt von Grasser, Manfred Ainedter, den Beschluss zur Kenntnis genommen. Er werde nun prüfen, ob gegen den Fortführungs-Beschluss Beschwerde eingelegt wird, meinte der Anwalt. Dafür hat er 14 Tage Zeit.

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat indes die an den Firmen- und Privatadressen Grassers durchgeführten Hausdurchsuchungen vom 26. Mai 2011 für rechtmäßig erklärt. Das bestätigte OLG-Sprecher Leo Levnaic-Iwanski am Dienstagnachmittag der APA. Demgegenüber waren die Hausdurchsuchungen, die am Wohnsitz von Grassers Steuerberater Peter Haunold sowie in dessen Büroräumlichkeiten durchgeführt wurden, rechtswidrig. Grund dafür: Bei Haunold, der als möglicher Beitragstäter zu Grassers Finanzvergehen geführt wird, wäre ein “dringender Tatverdacht” notwendig gewesen, um eine Hausdurchsuchung gegen seine privilegierte Stellung als Berufsgeheimnisträger durchzusetzen.

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