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Strafverfahren gegen deutschen Bischof Tebartz-van Elst eingestellt

Geldbuße: Strafverfahren gegen Bischof Tebartz-van Elst eingestellt.
Geldbuße: Strafverfahren gegen Bischof Tebartz-van Elst eingestellt. ©dpa
Ein Gericht in Hamburg hat das Strafverfahren gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst gegen Zahlung einer Geldauflage von 20.000 Euro eingestellt.
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Das teilte die Pressestelle der Hamburger Gerichte am Montag mit. Der Beschuss sei mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft ergangen.

Vorwurf der eidesstattlichen Falschaussage

In dem Verfahren ging es um den Vorwurf der eidesstattlichen Falschaussage. Der Bischof soll im Zusammenhang mit einem Erste-Klasse-Flug nach Indien vor Gericht falsche Angaben an Eides statt gemacht haben. Die Staatsanwaltschaft hatte die Einstellung gegen eine Geldbuße zunächst abgelehnt. Tebartz-van Elst war unter anderem wegen des Vorgangs um den Indienflug und die hohen Baukosten für den neuen Limburger Bischofssitz stark unter Druck geraten. Bis zur Klärung der Vorwürfe entzog ihm der Papst die Führung der Amtsgeschäfte.

Limburger wollen Protz-Bischof nicht zurück haben

Tebartz-van Elst hatte in den vergangenen Wochen mehrfach signalisiert, er würde gerne in sein Bistum zurückkommen. Die Gläubigen der deutschen Diözese Limburg sehen jedoch keine Chance für seine Rückkehr. Das Vertrauensverhältnis zwischen Bischof und Diözese sei nachhaltig gestört. Und zwar so nachhaltig gestört, dass “ein Neubeginn mit ihm nicht möglich erscheint”, teilte die von den Katholiken gewählte Diözesanversammlung laut Kathpress am Sonntag in Wiesbaden mit. (APA/red)

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