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Strafe wurde verkürzt

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Der rückfällig gewordene Sexualstraftäter von Gaißau wurde für neuerliche Straftaten gestern am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) zu 14 Monaten Haft verurteilt. Das Urteil wegen versuchten Einbruchsdiebstahls in zwei Fällen ist rechtskräftig.

Das OLG hat damit die erstinstanzliche Gesamtstrafe für den von German Bertsch verteidig­ten 18-Jährigen um 28 Haftmonate verringert. Das teilte der Innsbrucker Oberstaatsanwalt Richard Freyschlag mit. In erster Instanz hatte das Landesgericht Feldkirch im November 2016 noch eine Gesamtstrafe von 42 Monaten Gefängnis verhängt.

Der 18-Jährige hat nach Ansicht der Gerichte im Juli 2016 in Höchst zwei versuchte Einbruchsdiebstähle in Wohnhäuser begangen. Der Angeklagte gab an, keine Erinnerung zu haben. An den Tatorten wurden aber seine Blutspuren gefunden.

Erst seit kurzem auf freiem Fuß

Fünf Monate davor war der Unterländer auf Bewährung vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen worden. Im Juli 2014 hatte der damals 16-Jährige nach einem Zeltfest in Gaißau eine 20-Jährige bewusstlos geschlagen und sexuell schwer missbraucht. Die junge Frau wurde dabei lebensgefährlich verletzt.

Wegen sexuellen Missbrauchs einer Wehrlosen und schwerer Körperverletzung wurde der Jugendliche am OLG zu 42 Monaten Gefängnis verurteilt, davon 28 bedingt auf Bewährung. Von den 14 unbedingten Haftmonaten musste er nur sieben Monate im Gefängnis verbüßen.

Für die Einbruchsversuche wurde der Angeklagte am LG zu sieben Monaten Haft verurteilt. Hinzu kamen 28 Monate aus dem bedingten Teil der Vorstrafe und sieben Monate aus der bedingten Haftentlassung.

Der Angeklagte hat das Urteil vollumfänglich bekämpft. Das OLG hat gestern den Feldkircher Schuldspruch ebenso bestätigt wie die siebenmonatige Haftstrafe und den Widerruf von sieben offenen Monaten aus der vorzeitigen Haftentlassung.

Fußfessel

Das Berufungsgericht hat der Beschwerde des Angeklagten gegen den Widerruf von 28 Haftmonaten aus dem bedingten Teil der Gaißauer Vorstrafe Folge gegeben. Dafür wurde die Probezeit auf fünf Jahre verlängert. Aus der Feldkircher Gesamtstrafe von 42 Monaten Gefängnis wurde in Innsbruck eine Gesamtstrafe von nur noch 14 Monaten. Damit kann der arbeitende 18-Jährige einem Gefängnisaufenthalt entkommen. Er hat jetzt eine Chance auf elektronisch überwachten Hausarrest.

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