Die zuständigen Richter des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) haben, wie berichtet, die Die Bludenzer Stadtvertretung hatte für weite Teile der Stadt auch das stille Betteln verboten. Letzteres erlaubt aber das Vorarlberger Landessicherheitsgesetz. Das Landesgesetz untersagt nur aufdringliches und aggressives Betteln.
Nun haben Wiener Verfassungsrichter als Folge der Aufhebung der Verordnung auch eine Verwaltungsstrafe für stilles Betteln in Bludenz für ungesetzlich erklärt. Die Verfassungsrichter haben eine BH-Geldstrafe von 300 Euro für eine rumänische Bettlerin aufgehoben. Denn die Beschuldigte sei durch die Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden. So begründen die VfGH-Richter ihre Entscheidung.
Die Bludenzer Stadtvertretung hatte am 19. November 2015 eine Verordnung beschlossen, mit der auch das stille Betteln in weiten Teilen der Stadt unter Strafe gestellt wurde. Am 12. Dezember 2015 hatte die Rumänin in der Bludenzer Werdenbergerstraße still gebettelt. Dafür hat die Bludenzer Bezirkshauptmannschaft (BH) der Frau am 12. März 2016 eine Geldstrafe von 300 Euro auferlegt.
Anwaltlich vertreten durch Anton Schäfer aus Dornbirn, hat die Rumänin gegen das BH-Straferkenntnis beim Vorarlberger Landesverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt. Der zuständige Richter des Landesverwaltungsgerichts hat aber die Beschwerde abgewiesen und damit die erstinstanzliche BH-Strafe bestätigt.
Prozesskosten ersetzen
Für seine Mandantin hat Schäfer danach mit Erfolg eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Der Beschwerde wurde in Wien am 22. September stattgegeben. Am selben Tag haben die Verfassungsrichter die Bludenzer Bettelverbotsverordnung aufgehoben. Den Verantwortlichen sei kein Nachweis dafür gelungen, dass in Bludenz schon durch stilles Betteln ein durchgängiger Missstand bestehe, argumentierten die Hüter der Verfassung.
Die rumänische Bettlerin muss die Geldstrafe nun doch nicht bezahlen. Die Verfassungsrichter haben das Land Vorarlberg dazu verpflichtet, ihr die Prozesskosten von 2856 Euro zu ersetzen.
Gegen andere Personen wegen stillen Bettelns in der Alpenstadt verhängte Geldstrafen sind nach der Entscheidung der Verfassungsrichter jetzt ebenfalls ungültig. Zu Unrecht bestrafte Bettler haben nun Anspruch auf Schadenersatz.
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