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Strafe für den 78-Jährigen: Entschuldigung beim Opfer

Die Eltern mussten acht Jahre lang warten.
Die Eltern mussten acht Jahre lang warten. ©VOL.AT/Hartinger - Symbolbild
Unbescholtener Pensionist kam am Landesgericht mit Diversion davon. Er soll seinen Nachbarn bedroht und zu verletzen versucht haben.

Die gerichtliche Strafe für den 78-jährigen Angeklagten bestand aus einer Entschuldigung beim mutmaßlichen Opfer. Die milde Sanktion wurde dem Pensionisten beim Strafprozess am Landesgericht Feldkirch auch wegen seines fortgeschrittenen Alters und seiner Unbescholtenheit gewährt. Die Diversion mit einem Tatausgleich ersparte dem Rentner eine drohende Verurteilung und damit eine Vorstrafe.

Zur Gerichtsverhandlung war es gekommen, weil die Staatsanwaltschaft Feldkirch gegen den 1938 geborenen Oberländer Anklage wegen der Vergehen der gefährlichen Drohung und der versuchten Körperverletzung erhoben hatte. Zu Beginn der Hauptverhandlung hatte die Staatsanwältin dem Angeklagten zur Last gelegt, er habe heuer am 20. August einem jungen Nachbarn damit gedroht, ihn umzubringen. Zudem habe der Beschuldigte mit den Händen um sich geschlagen und auch mit Fußtritten versucht, den jungen Mann zu verletzen.

Nachts laut gesungen

Der angeklagte ältere Herr sagte am Anfang seiner gerichtlichen Einvernahme, er sei nicht schuldig. Er könne sich nicht vorstellen, tatsächlich eine Morddrohung ausgestoßen zu haben. Und sollte er geschlagen und getreten haben, ohne seinen Kontrahenten zu treffen, dann nur deshalb, um seine sich ängstigende Gattin zu verteidigen. Schließlich habe der Nachbar ja „seinen Hund auf uns gehetzt“. Dabei habe er, der Angeklagte, alkoholisiert doch nur nachts auf der Straße laut gesungen.

Richterin Sabrina Tagwercher machte den Angeklagten darauf aufmerksam, dass Voraussetzung für eine Einstellung des Strafverfahrens mit einer Diversion die Übernahme von Verantwortung für ein Fehlverhalten sei. Daraufhin räumte der 78-Jährige ein, es könne sein, dass er etwas Unpassendes gesagt und eine Abwehrbewegung gemacht habe.

Sodann wurde der Angeklagte aufgefordert, seinem Nachbarn im Verhandlungssaal die Hand zu geben und sich bei ihm zu entschuldigen. Dazu merkte der 78 Jahre alte Mann an, er erwarte sich aber im Gegenzug, dass sich der Nachbar bei ihm für den Einsatz des Hundes entschuldige. Und auch für die unwahre Behauptung, der Angeklagte und dessen junge Gattin hätten sich gegenseitig attackiert.

Erst als Staatsanwältin Konstanze Manhart ihm zu verstehen gab, dass sie so einer Diversion doch nicht zustimmen werde, verzichtete der 78-Jährige auf Bedingungen, gab seinem damit einverstandenen Nachbarn die Hand und entschuldigte sich bei ihm.

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