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Strafbarer Vorwurf: "Du hattest zehn Jahre Knast"

Der Angeklagte hat nach Ansicht der zuständigen Gerichte am 11. Jänner 2012 gegen Paragraf 113 verstoßen.
Der Angeklagte hat nach Ansicht der zuständigen Gerichte am 11. Jänner 2012 gegen Paragraf 113 verstoßen. ©VOL.AT, Bilderbox
Feldkirch - 73-Jähriger wurde rechtskräftig verurteilt, weil er im Landesgericht einem Bekannten dessen Vorstrafe vorgehalten hat.

Der Pensionist soll vor Zuhörern im Landesgericht Feldkirch einem ehemaligen Häftling dessen Vorstrafe vorgehalten haben. Dafür wurde der Angeklagte jetzt am Landesgericht Feldkirch rechtskräftig verurteilt.

Der 73-Jährige kam im Berufungsverfahren mit einer teilbedingten Geldstrafe von 80 Euro davon – 20 Tagessätze zu je vier Euro. Davon beträgt der unbedingte Teil 40 Euro.

Schuldig gesprochen wurde der Unterländer nach Paragraf 113 des Strafgesetzbuchs wegen des Vorwurfs einer schon abgetanen gerichtlich strafbaren Handlung. Demnach darf grundsätzlich niemandem im Beisein anderer Menschen eine bereits verbüßte Vorstrafe vorgehalten werden. Damit sollen Straftäter davor geschützt werden, ständig an ihre kriminelle Vergangenheit erinnert und damit bei ihrer Wiedereingliederung in die Gesellschaft behindert zu werden.

Der Angeklagte hat nach Ansicht der zuständigen Gerichte am 11. Jänner 2012 gegen Paragraf 113 verstoßen. Tatort war das Landesgericht. Dort hat der 73-Jährige, so die Gerichte, im Gang einen Bekannten getroffen und zu ihm vor dessen Begleitern gesagt: „Ich weiß, du hattest zehn Jahre Knast.“

Ehemaliger Zuhälter

Der Bekannte des 73-Jährigen hatte vor Jahren eine mehrjährige Haftstrafe verbüßt. Der Pensionist soll früher ein Zuhälter gewesen sein. Seine 31-jährige Lebensgefährtin wurde im Dezember 1990 vom berüchtigten Prostituiertenmörder Jack Unterweger im Lustenauer Ried erwürgt. Der „Häfenpoet“ war kurz davor aus einer lebenslangen Freiheitsstrafe entlassen worden.

Der von Reinhard Weh verteidigte Angeklagte bestritt den Vorwurf, den ihm sein Bekannter als Privatankläger machte. Das Landesgericht gab aber in zweiter Instanz der Berufung des Angeklagten keine Folge. Das Berufungsgericht bestätigte damit den Schuldspruch des Bezirksgerichts Feldkirch, das dem Privatankläger und dessen Zeugen geglaubt hatte.

Im Kern widerspruchsfrei seien deren Aussagen gewesen, sagte Richter Wilfried Marte als Vorsitzender des Berufungssenats. Die Beweiswürdigung des Erstgerichts sei eine plausible gewesen.

Wegen der langen Verfahrensdauer sei die Geldstrafe zu halbieren, sagte Marte. Das Landesgericht hatte die erste Entscheidung des Bezirksgerichts aufgehoben. Damit haben sich Bezirks- und Landesgericht je zwei Mal mit der Rechtssache befasst. Für die dadurch entstandenen beträchtlichen Prozesskosten hat der Verurteilte aufzukommen.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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