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Strache blitzte mit ORF-Beschwerde ab: VwGH verwies auf Kunstfreiheit

Strache sah sich in einem Dialog der Serie als homosexuell bezeichnet.
Strache sah sich in einem Dialog der Serie als homosexuell bezeichnet. ©APA
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache mit dessen Beschwerde gegen die ORF-Serie "Vorstadtweiber" abblitzen lassen. Das Höchstgericht verwies unter anderem auf die für Spielfilme und Fernsehserien geltenden Kunstfreiheit, wie derstandard.at am Mittwoch berichtete. Strache sah sich in einem Dialog der Serie als homosexuell bezeichnet.

“Nach dem für einen Durchschnittsbetrachter zu gewinnenden Gesamteindruck kann weder der Verdacht noch die Vermutung der (offen gelebten) Homosexualität des Revisionswerbers übrigbleiben”, hielt der VwGH weiters fest. Bereits zuvor waren schon die Medienbehörde KommAustria und das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss gekommen, dass eine solche Behauptung gar nicht aufgestellt wurde.

Es war folgende Dialogpassage, die im Vorjahr den Groll Straches auf sich zog: “In Deutschland der Westerwelle oder dieser Berliner Bürgermeister. Oder bei uns der Strache. Die sind doch alle schwul und stehen dazu. – Der Strache? – Nein, den mein ich gar nicht. Der Kärntner da. – Da kommen einige in Frage.” Der ORF hatte die Szene zwar aus der gesendeten Version herausgeschnitten, in der Untertitelung für Hörbehinderte blieb der Dialog aber versehentlich stehen.

(APA)

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