“Nach dem für einen Durchschnittsbetrachter zu gewinnenden Gesamteindruck kann weder der Verdacht noch die Vermutung der (offen gelebten) Homosexualität des Revisionswerbers übrigbleiben”, hielt der VwGH weiters fest. Bereits zuvor waren schon die Medienbehörde KommAustria und das Bundesverwaltungsgericht zum Schluss gekommen, dass eine solche Behauptung gar nicht aufgestellt wurde.
Es war folgende Dialogpassage, die im Vorjahr den Groll Straches auf sich zog: “In Deutschland der Westerwelle oder dieser Berliner Bürgermeister. Oder bei uns der Strache. Die sind doch alle schwul und stehen dazu. – Der Strache? – Nein, den mein ich gar nicht. Der Kärntner da. – Da kommen einige in Frage.” Der ORF hatte die Szene zwar aus der gesendeten Version herausgeschnitten, in der Untertitelung für Hörbehinderte blieb der Dialog aber versehentlich stehen.
(APA)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.