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Stöger-Kritik aus Vorarlberg: Arbeitszeitverkürzung noch lang kein Thema

Kritik an Stöger aus Vorarlberg.
Kritik an Stöger aus Vorarlberg. ©Paulitsch
Vom ÖGB Vorarlberg kommt Kritik an Sozialminister Alois Stöger (SPÖ), der für eine Arbeitszeitverkürzung nicht locker lässt. ÖGB-Vorarlberg-Chef Norbert Loacker sieht dafür die Zeit nicht reif. In einem Zeitungsinterview empfahl er dem Sozialminister außerdem, sich dazu in den Betrieben umzuhören.
Stöger-Plan: Weniger arbeiten

Stöger glaubt, dass eine 36-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich möglich ist: “Den haben sich die Arbeitnehmer mit der Produktivitätssteigerung schon erarbeitet”, hatte er am Dienstag in einem APA-Gespräch erklärt. Die Arbeit müsse angesichts der hohen Arbeitslosigkeit anders verteilt werden, so der Minister. Arbeitszeitverkürzung sei dafür “durchaus geeignet”. In manchen Branchen könne das auch über eine sechste Urlaubswoche passieren.

Vorarlberger ÖGB-Loacker kritisch

“Wer Forderungen in dieser Art aufstellt, ist dafür verantwortlich, wenn sie nicht umgesetzt werden können”, meinte am Mittwoch der Landeschef des ÖGB Vorarlberg, Loacker, in den “Vorarlberger Nachrichten”. Als Visionen seien sie in Ordnung. Eine 36-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich könne aber frühestens in zehn Jahren ein Thema werden, glaubt Loacker; heute würde eine Arbeitszeitverkürzung nicht mehr Arbeitsplätze bringen, sondern Arbeitgeber vielmehr dazu verleiten, ihre Betriebe woanders anzusiedeln. “Sie brächte den entgegengesetzten Effekt.”

Rücksicht auf die Älteren

Ebenso die sechste Urlaubswoche: “Solche Vorschläge können nur von einem Minister kommen, der jahrelang in keinem Betrieb gewesen ist. Stöger wäre gut beraten, sich in den Unternehmen umzuhören”, sagte Loacker in der Zeitung.

Ihm wäre es wichtiger, auf die älteren Arbeitnehmer Rücksicht zu nehmen und deren Pensionsantritt flexibler zu gestalten. Die Möglichkeiten auf eine Teilpension sollten ausgeweitet werden, meint er. Eine Arbeitszeitflexibilisierung wäre laut Loacker möglich, wenn sie nicht nur Dienstgebern zugutekomme.

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(APA)

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