Die Seligsprechung erlaubt die offizielle Verehrung eines verstorbenen Menschen in einer bestimmten Region oder Gemeinschaft, die Heiligsprechung dehnt diese Verehrung auf die gesamte katholische Weltkirche aus. Mit der Seligsprechung stellt der Papst fest, dass ein Gestorbener vorbildlich aus dem Glauben heraus gelebt hat und Jesus Christus “in besonderer Weise nachgefolgt” ist.
Bregenz. Den Antrag zur Seligsprechung stellt der örtlich zuständige Bischof, im Falle von Provikar Carl Lampert war dies Klaus Küng im Jahr 1998. Ein Kirchengericht prüft dann, ob die fragliche Person “auf heroische Weise” tugendhaft gelebt hat und im “Ruf der Heiligkeit” gestanden bzw. ein Martyrium (wie Lampert) erlitten hat. Nach dem Urteil des Gerichts prüft die Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse im Vatikan die Unterlagen.
Bei Nicht-Märtyrern ist auch die Anerkennung eines “Wunders” – meist einer medizinisch nicht erklärbaren Heilung, die in direktem Zusammenhang mit Gebeten zum Verstorbenen steht – notwendiger Teil des Prozesses. Wenn das Wunder anerkannt ist, legt die Seligsprechungskongregation ihre Empfehlung dem Papst vor. Das gesamte Verfahren dauert oft mehrere Jahrzehnte. Für eine Heiligsprechung ist ein weiteres Verfahren – einschließlich der Anerkennung eines (weiteren) Wunders – notwendig.
Papst Benedikt XVI. hat 2005 entschieden, dass die Seligsprechungsfeiern im Regelfall nicht mehr in Rom, sondern in der örtlich zuständigen Diözesen stattfinden. Damit soll der Unterschied zu Heiligen deutlicher gemacht und gleichzeitig die Verbindung der Seligen mit einem bestimmten Land oder Ort hervorgestrichen werden. Nach dieser Neuregelung wurde der oberösterreichische Kriegsdienstverweigerer und Märtyrer Franz Jägerstätter 2007 in Linz seliggesprochen.
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