Das geht aus einer Anfragebeantwortung des Finanzministers auf eine Anfrage der SPÖ-Abgeordneten Walter Schopf und Dietmar Keck hervor, die sich nach den Strafen gemäß Finanzstrafgesetz erkundigt hatten. 1.077 Fälle wurden 2014 eingestellt.
Die eingehobenen Strafen wegen Abgabenverkürzungen waren in den vergangenen Jahren stetig gesunken: 2005 etwa waren 179,5 Millionen Euro kassiert worden, im Jahr 2010 dann 140,5 Millionen. 2011 lag die Summe unter der 100-Millionen-Marke, bei 83,9 Mio. Euro und 2012 bei 70 Mio. Euro.
Für reuige Steuersünder, die sich selbst anzeigen, ist es zuletzt schwerer geworden, ungeschoren davon zu kommen. Im Oktober 2014 hat Österreich das Finanzstrafrecht verschärft. Im Vorfeld waren deswegen für 2014 “Vorzieh”-Selbstanzeigen erwartet worden. Im Jahr davor schon war die Zahl der Selbstanzeigen wegen der Steuerabkommen mit der Schweiz und Liechtenstein sprunghaft angestiegen.
Wie aus der aktuellen Anfragebeantwortung hervorgeht, belief sich die Zahl der Selbstanzeigen im Jahr 2014 auf 14.005 – davon waren 13.676 strafbefreiend. Drei Jahre vorher lag die Zahl der Selbstanzeigen bei knapp der Hälfte.
In Finanzstrafverfahren sind in Österreich bei vorsätzlicher Abgabenhinterziehung in Höhe von mehr als 100.000 Euro die Gerichte zuständig, bei Beträgen unter 100.000 Euro laufen die Verfahren vor den Finanzstrafbehörden (Finanzamt, Bundesfinanzgericht).
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