Nach Ansicht des Landesgerichts Feldkirch hat das Unternehmer-Ehepaar zwischen 2002 und 2010 350.000 Euro dem Finanzamt und der Gebietskrankenkasse vorenthalten. Dafür wurden die geständigen und unbescholtenen Betreiber einer insolventen Feldkircher Tischlerei am Mittwoch jeweils zu zwei Strafen verurteilt: 100.00 Euro beträgt die Strafe nach dem Finanzstrafgesetz wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehung. Davon sind 50.000 Euro zu bezahlen, die andere Hälfte wurde bedingt nachgesehen. Durch Zahlungen von Schwarzlöhnen waren dem Finanzamt Feldkirch 246.000 Euro an Lohnsteuern und Dienstgeberbeiträgen vorenthalten worden.
Die zweite Strafe wurde wegen des betrügerischen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen verhängt: acht Monate bedingte Haft und eine Geldstrafe von 240 Tagessätzen. Die unbedingte Geldstrafe beläuft sich beim 60-jährigen Pensionisten auf 1680 Euro, bei der 58-jährigen Angestellten auf 3600 Euro. Bei der Gebietskrankenkasse waren 94.000 Euro nicht abgeführt worden.
An Geldstrafen hat damit der Angeklagte insgesamt 51.680 Euro zu bezahlen, seine getrennt von ihm lebende Gattin 53.600 Euro. Zudem erteilte der Schöffensenat den Angeklagten die Weisung, dem Finanzamt innerhalb eines Jahres 305.000 Euro an Steuern nachzuzahlen. Noch ist keines der Urteile rechtskräftig.
Fünfte insolvente Firma
Die Anklage beschränkte sich auf hinterzogene Steuern bei der bereits fünften insolventen Firma des Tischlerei-Unternehmers. Staatsanwalt Markus Fußenegger merkte zudem an, dass gegen den 60-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs anhängig sei. Er soll 1,5 Millionen Euro zwischen seinen Firmen verschoben haben.
Fußenegger hält eine Verschärfung des Finanzstrafgesetzes für notwendig: Statt Geldstrafen sollten über angeklagte Steuerhinterzieher gleich Haftstrafen verhängt werden.
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