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Steuererhöhungen: Autofahrer, Raucher und Sekttrinker zahlen mehr

Die Autofahrer werden kräftig zur Kasse gebeten.
Die Autofahrer werden kräftig zur Kasse gebeten. ©VOL.AT/Hartinger
Lange hat die Koalition daran gefeilt, wie das Budgetloch gefüllt werden soll. Im Endspurt ging es jetzt ganz schnell, unerfreuliche Nachrichten gibt es vor allem für Fahrer von schadstoffreichen Fahrzeugen, für Raucher und Sekttrinker.

Diese drei Gruppen allein sollen 580 Millionen des ingesamt 1,1 Milliarden Euro schweren Belastungspakets erbringen. Die Maßnahmen sollen großteils ab März in Kraft treten, einen Entwurf hat das Finanzministerium am Donnerstag in Begutachtung geschickt. Was erhöht werden soll, war zwar bereits großteils bereits bekannt, allerdings liegen jetzt erstmals Detailbestimmungen und budgetäre Auswirkungen vor.

280 Mio. Euro von den Autofahrern

So kommt es etwa bei der motorbezogenen Versicherungssteuer zu deutlichen Erhöhungen, wobei mit einer Staffelung der Beiträge leistungsschwächere Fahrzeuge weniger betroffen sein sollen. Parallel dazu kommt es zu einer Anpassung der Kfz-Steuer.

Gesamt sollen diese Maßnahmen, die mit März wirksam werden, heuer 200 Millionen und in den Folgejahren 230 Millionen in die Staatskasse spülen. Für einen Kleinwagen wird die Anpassung der Versicherungssteuer laut Beispielen rund 40 Euro jährlich ausmachen. Bei einem Luxus-Wagen kann sie hingegen sogar 500 Euro betragen.

NoVA wird “ökologisiert”

Direkt auf den CO2-Ausstoß abgestellt wird ab März bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA). Bei schadstoffarmen Fahrzeugen wird die Belastung damit sogar sinken, wird doch für Autos mit unter 90 Gramm CO2-Ausstoß auf 100 km ein Steuersatz auf null angewendet. Bei ausstoßreichen Fahrzeugen kann es dagegen zu Mehrbelastungen von 1.400 Euro kommen. Insgesamt lukriert der Staat damit 50 Mio. Euro. Zusammen mit den geplanten 230 Mio. Euro aus den Kfz-Steuern kommt man so auf 280 Millionen in den nächsten Jahren.

Bis zu 300 Mio. von den Rauchern

Was die Verbrauchssteuern angeht, erwartet man sich vor allem bei der Tabaksteuer ordentliche Einnahmen. Die Mehreinnahmen 2014 werden mit 80 Millionen beziffert. Diese sollen bis 2016 auf 300 Millionen steigen. Denn die Anhebung der Steuer erfolgt in vier Stufen, begonnen mit 1. März diesen Jahres. Die letzte Anpassung ist für April 2017 angepeilt. Im ersten Schritt werden die Zigaretten-Packungen um bis zu 15 Cent teurer.

Schnaps wird teurer, Schaumweinsteuer kommt zurück

Ebenfalls angehoben wird die Alkoholsteuer, die bei gebrannten Getränken, also Schnaps, anfällt. Das Plus beträgt hier 20 Prozent. Wieder eingeführt wird die Schaumweinsteuer, was die Kosten pro Sektflasche um 75 Cent steigen lassen wird. Allzu viel nimmt man da nicht ein, 25 Millionen heuer, 35 Mio. in den Jahren darauf. Die Alkoholsteuer soll künftig 25 Millionen Euro jährlich mehr einspielen.

Bankenabgabe wird neu geregelt

Gute Einnahmen verspricht sich das Finanzministerium aus der Neugestaltung der Bankenabgabe. Bei dieser wird künftig ausschließlich die Bilanzsumme als Bemessungsgrundlage herangezogen (nicht mehr auch Derivate). Der Sonderbeitrag zu dieser “Stabilitätsabgabe” bleibt zwar bis 2017 befristet, wird aber von 25 Prozent auf 45 Prozent angehoben. Gesamt erhofft man sich Mehreinnahmen von 90 Millionen unter diesem Posten.

Gruppenbesteuerung wird entschärft

Umgestaltet wird die Gruppenbesteuerung. Künftig sollen nur noch ausländische Körperschaften als “Gruppenmitglieder” anerkannt werden können, wenn sie in einem Staat ansässig sind, mit dem Österreich umfassende Amtshilfe vereinbart hat. Verluste dieser Gruppenmitglieder werden ab Jänner 2015 nur noch im Ausmaß von 75 Prozent der inländischen Gewinne berücksichtigt werden können. Derzeit ist dies noch in voller Höhe möglich.

Solidarbeitrag Besserverdienender wird unbefristet

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2014 wird die sogenannte Solidarabgabe sehr gut Verdienender für unbefristet erklärt. Eigentlich war der (gestaffelte) erhöhte Steuerbeitrag beim 13. und 14. Gehalt bis 2016 befristet gewesen. Nunmehr erwartet man sich aus diesem Posten weiter 75 Millionen jährlich.

Einschränkungen gibt es beim sogenannten Gewinnfreibetrag. Diese Investitionsbegünstigung soll nur noch beim Erwerb von körperlichen Wirtschaftsgütern zur Anwendung kommen und damit nicht mehr bei Wertpapieren. Diese Neuregelung gilt für Wirtschaftsjahre, die nach dem 30. Juni diesen Jahres enden.

Eingeschränkt wird die steuerliche Absetzbarkeit von Gehältern, die bisher unbeschränkt gilt. Nunmehr können diese nur noch bis zu einer Summe von einer halben Million als Betriebskosten abgesetzt werden können. Die Mehreinnahme für das Budget wird mit 60 Millionen bewertet.

“Golden Handshakes” werden voll besteuert

Ein Aus droht den sogenannten “Golden Handshakes”, die Arbeitnehmer zum Abschied aus einem Betrieb motivieren sollen. Ihre steuerliche Begünstigung fällt. Freiwillige Abfertigungen und Abfindungen, die bei oder nach Beendigung des Dienstverhältnisses anfallen, sollen mit dem vollen Tarifsteuersatz besteuert werden, wenn sie insgesamt ein Viertel der laufenden Bezüge der letzten zwölf Monate oder das Dreifache der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung übersteigen.

Unerfreuliche Nachrichten bringt das Abgabenänderungsgesetz auch für GmbH-Gründer. Die erst vergangenen Juli vollzogene Senkung des Mindeststammkapitals von 35.000 Euro auf 10.000 Euro wird revidiert. Heuer soll das 85 Millionen bringen, kommendes Jahr 95 Millionen. Für danach sinken die Einnahmenschätzungen bis hinunter auf 45 Millionen 2017. Kleine Erleichterung: Zunächst muss vom Gründer nur ein Betrag von 5.000 Euro in bar aufgebracht werden.

Poker ist in Zukunft ein Glücksspiel

Zu einer Änderung kommt es auch im Glücksspielgesetz. Poker fällt – wie beispielsweise Roulette oder Black Jack – künftig voll unter das Regime des Glücksspielgesetzes. Bis zu drei Konzessionen für je einen Pokersalon könnten erteilt werden. Ursprünglich war nur eine Pokerlizenz geplant gewesen. Eine Steuer fällt mit dem Abgabenänderungsgesetz und zwar die Gesellschaftssteuer. Allerdings heißt es darauf noch eine Zeit warten, nämlich bis Anfang 2016.

Kritik von der Opposition

Kritik an den Steuerplänen der Regierung kommt von der Opposition. So beklagt der freiheitliche Finanzsprecher Hubert Fuchs, dass der Gewinnfreibetrag künftig nur mehr für Realinvestitionen geltend gemacht werden kann, aber nicht mehr für Wertpapierkäufe. Damit werde der Mittelstand mehr belastet als die Großkonzerne, seien die für diese vorgesehenen Einschränkungen bei der Gruppenbesteuerung doch vergleichsweise gering, ärgert sich Fuchs.

Dass bloß eine Begutachtungsfrist von zwei Wochen vorgesehen ist, stört wiederum die NEOS. Das mache jede ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Thema unmöglich, findet Bereichssprecher Rainer Hable. Er beantragt nun im Nationalrat, dass Begutachtungen grundsätzlich mindestens vier Wochen dauern sollen.

Die geschäftsführende Klubobfrau des Team Stronach Waltraud Dietrich meint, dass es kontraproduktiv sei, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die Betriebe und Bürger noch zusätzlich zu belasten. Schon zu Beginn der Legislaturperiode sei von der Regierungsspitze kein Wille vorhanden, auch nur ein einziges der Einsparungspotenziale zu nutzen. (red/APA)

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