Was viele nicht wissen: Pro Kopf können bis zu mehreren Hundert Euro in die Geldbörse zurückfließen. In Zusammenarbeit mit der Arbeiterkammer Vorarlberg zeigen wir Ihnen in einer vierteiligen Serie wie Sie an bares Geld kommen. AK-Steuerrechtsexpertin Eva-Maria Düringer erklärt, worauf man dabei achten sollte.
Wer kann durch die Arbeitnehmerveranlagung (ANV) Geld zurückholen?
Oft kommt die Frage auf, wer bzw. warum man den Steuerausgleich durchführen soll. Als Arbeiter, Angestellte und Pensionisten zahlt man monatlich viel Lohnsteuer. Aber mit der ANV hat man in vielen Fällen die Möglichkeit, sich einen Teil der Steuer vom Finanzamt zurückzuholen. Somit kann man selbst für mehr Steuergerechtigkeit sorgen. Das heißt, zwei
Drittel der Steuerlast tragen Arbeitnehmer und Pensionisten. Für das abgelaufene Jahr hat das Finanzministerium 79 Milliarden Einnahmen aus Steuern errechnet. 26 Milliarden Euro werden über Lohnsteuer bezahlt (Statistik Austria 2014).
Welche Unterlagen brauche ich dafür?
Bevor man den Steuerausgleich in Angriff nimmt, ist es unerlässlich, alle wichtigen Unterlagen beisammen zu haben. Wichtig ist auch das Auswählen der richtigen Formulare. Um etwa die Negativsteuer und eventuelle Ausgaben geltend machen zu können, benötigt man das Formular L1. Online kann man die Formulare nicht mehr herunterladen, da sie codiert sind, aber mittels FinanzOnline (www.finanzonline. at) ist es möglich, die ANV durchzuführen.
Kann es passieren, dass ich Steuern zurückzahlen muss?
Hier muss man grundsätzlich zwischen zwei Formen der Veranlagung unterscheiden: Antragsveranlagung oder Pflichtveranlagung. Bei einer Antragsveranlagung kann ich den Antrag innert offener Frist zurückziehen. Bei einer Pflichtveranlagung, zum Beispiel bei zwei parallelen Einkommen, bei Krankengeldbezug durch den Sozialversicherungsträger oder bei hinterlegtem Alleinverdiener beim Arbeitgeber, ist es nicht möglich, den Antrag zurückzuziehen. Das sind aber nur Beispiele.
Haben die derzeitigen Verhandlungen zur Steuerreform einen Einfluss auf die ANV?
Nein, da der Steuerausgleich rückwirkend für das vergangene Jahr durchgeführt wird. Aber der Tarif wird voraussichtlich sinken. Derzeit haben wir einen Einstiegssteuersatz von 36,5 Prozent zwischen 11.000 bis 25.000 steuerliches Jahreseinkommen. Sehr wahrscheinlich gibt es eine Herabsetzung.
Was ist in diesem Jahr neu?
Krankengeld ist ab 1. Jänner 2014 bis zu einer Höhe von täglich 30 Euro lohnsteuerfrei. Gebührt ein höheres Krankengeld, so ist für den 30 Euro übersteigenden Betrag Lohnsteuer in der Höhe von 36,5 Prozent zu leisten. In den Jahren zuvor wurde das Krankengeld pauschal mit 22 Prozent versteuert. Diese Änderung hat natürlich Auswirkungen auf die ANV. Außerdem ist eine Änderung der Adressdaten im „Finanzonline“ nur mehr vom Zentralen Melderegister möglich.
Stellen Sie Ihre Fragen
Die AK-Steuerrechtsexpertin Eva-Maria Düringer steht Ihnen am 6. März für Fragen zur Arbeitnehmerveranlagung zur Verfügung.
VN-Telefonsprechstunde: Freitag, 6. März, von 13 bis 14 Uhr (05572/94 94 00) VN/VOL-Videochat: 6. März von 14 bis 14.30 Uhr. Fragen können Sie per Mail an aktuell@vol.at oder facebook.com/vorarlbergOnline stellen oder direkt im vol.at-Forum posten.
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