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Steirer trotz Selbstverstümmelung arbeitsfähig?

Der 56-jährige könnte Trotz seiner Tat als arbeitsfähig eingestuft werden.
Der 56-jährige könnte Trotz seiner Tat als arbeitsfähig eingestuft werden. ©APA
Ein Oststeirer wurde von der Pensionsversicherungsanstalt mit seinen Berufsunfähigkeitsanträgen zurückgewiesen. In Folge schnitt er sich mit einer Säge den linken Fuß ab - aus purer Angst, arbeiten zu müssen. Dennoch könnte der Mann als arbeitsfähig eingestuft werden.
Arbeitsangst: Mann sägte sich Fuß ab

Die psychischen und physischen Gebrechen des Mannes waren dem Arbeitsmarktservice (AMS) bekannt. Wie “heute.at” unter Berufung auf AMS-Sprecher Hermann Gössinger bestätigt, erhielt der Mann auch psychosoziale Betreuung. Versuche, dem 56-jährigen deine Arbeit zu vermitteln, seien allesamt fehlgeschlagen. Wegen Wirbelsäulenproblemen gab der ehemalige Lagerarbeiter jeden Job wieder auf.

“Zunächst einmal möchte ich schon feststellen, dass das eine sehr bedauerliche Geschichte ist. Grundsätzlich ist es aber so, dass der Kunde nach wie vor von Ärzten beurteilt wird, und die Ärzte darüber entscheiden, ob eine Arbeitsunfähigkeit gegeben ist oder nicht”, so Gössinger. Will heißen: Trotz der drastischen Maßnahme könnte der Mann als arbeitsfähig eingestuft werden.

Rechtliche Konsequenzen hat er aufgrund der Wahnsinnstat nicht zu befürchten, da eine Selbstverstümmelung nicht strafbar ist. Am Montag soll er aus dem künstlichen Tiefschlaf geweckt werden. Am Dienstag soll die polizeiliche Einvernahme erfolgen.

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