© Bilderbox Nach Aufforderung eines Inkassobüros bezahlte die Frau die nicht gerechtfertigte Forderung.
Als Diebin bezeichnet
Beinahe jeden zweiten Tag ging die 24-jährige Lustenauerin in den Lustenauer Lebensmittelmarkt einkaufen. So auch an jenem Vormittag. Nur hatte sie diesmal niemanden gefunden, der inzwischen auf ihre drei kleinen Kinder aufpasste, die Rasselbande musste mit zum Supermarkt. Ihr Sohn bestand auf eine Leberkässemmel, dann wollten alle einen Lutscher. Im Doppelkinderwagen füllte sich langsam der Einkaufskorb. Schließlich legte die Kundin aus Platzmangel zwei Flaschen Fruchtsirup sowie einen Energy Drink unten in den Kinderwagen. An der Kasse musste die Mutter ihrem Sohn erklären, dass auch eine leer getrunkene „Caprisonne“ auf das Förderband müsse, was dem Kleinen nicht einleuchtete. Schließlich bezahlte die Frau mit Bankomatkarte ihren Einkauf im Wert von 80 Euro. Da fiel ihr ein, dass sie Müllbeutel vergessen hatte. Kommando zurück: Müllsäcke holen, wieder zur Kasse und wieder Karte rauskramen. Die Mutter war froh, den Einkauf endlich bewältigt zu haben. Plötzlich tauchte der Hausdetektiv auf, machte sie auf die im Kinderwagen vergessenen Waren aufmerksam und bezeichnete die Stammkundin als Diebin. Er erstattete Strafanzeige. Doch das Strafverfahren wurde eingestellt. Niemand von der Staatsanwaltschaft glaubte, dass die Frau stehlen wollte. Damit aber lange nicht genug: Bei der Aufnahme ihrer Personalien hatte die Frau unter psychischem Druck ein Formular unterschrieben, auf dem neben ihren Daten auch geschrieben stand: „Die Betretene anerkennt, dass ihr Verhalten beim oben stehenden Unternehmen Unkosten für konkrete Verfolgungsmaßnahmen verursacht hat und verpflichtet sich dafür, einen Schadenersatz in der Höhe von 150 Euro zu bezahlen.“
150 Euro bezahlt
„Der Detektiv ist bei dem Unternehmen beschäftigt und wird so oder so bezahlt. Dem Geschäft ist durch den Vorfall überhaupt kein Schaden entstanden“, ärgert sich Stefan Denifl, der Anwalt, den die Frau konsultiert hat. Doch in einem aufwändigen und eventuell langwierigen Prozess das Geld zurückzufordern, war ihr zu riskant. Somit blieben ihr Ärger und ein 150-Euro-Loch im Haushaltsgeld.