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Stadttunnel Feldkirch: Genehmigungsverfahren hat begonnen

Das Genehmigungsverfahren für den Staddttunnel in Feldkirch hat in zweiter Instanz begonnen.
Das Genehmigungsverfahren für den Staddttunnel in Feldkirch hat in zweiter Instanz begonnen. ©VN Grafik
Heute, Dienstag, hat das Genehmigungsverfahren für den Stadttunnel Feldkirch vor dem Bundesverwaltungsgericht in zweiter Instanz begonnen.
Entscheidung steht vor der Tür
"Stadttunnel würde Straßen entlasten"
Weiter Streit um Stadttunnel

Ein Senat von drei Verwaltungsrichtern unter dem Vorsitz von Richterin Michaela Rußegger-Reisenberger behandelt im ersten Teil des Verfahrens die Bereiche Erdbau und Deponietechnik, Forst sowie Gewässerökologie. Die Verhandlungsthemen Verkehr, Luft/Lärm und Humanmedizin werden an einem noch festzulegenden späteren Termin behandelt. Projektleiter Bernhard Braza zeigt sich mit dem bisherigen Verlauf des Verfahrens zufrieden. Es konnten zahlreiche Behauptungen der Projektgegner sachlich diskutiert und entkräftet werden.

Vor über 20 anwesenden Gutachtern, Sachverständigen und Rechtsanwälten hat Richterin Michaela Rußegger-Reisenberger das Verfahren für das Entlastungsprojekt Stadttunnel Feldkirch eröffnet.  Das Land Vorarlberg hat im Juli 2015 nach siebenmonatiger Prüfung einen positiven UVP-Bescheid ausgestellt, der in der Folge von Projektgegnern beeinsprucht wurde. Mit diesen Einsprüchen befasst sich ab heute das Bundesverwaltungsgericht.

Steigerung der Lebensqualität

Projektleiter Bernhard Braza hat zu Beginn die Ziele des Entlastungsprojektes präsentiert. Neben einer besseren Anbindung des Landeskrankenhauses, der Altstadt und verschiedener Siedlungsgebiete geht es vor allem um eine Steigerung der Lebensqualität, und um eine Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs. Durch zahlreiche Begleitmaßnahmen soll eine langfristige und nachhaltige Verkehrsentlastung erzielt werden. Tausende Bewohner werden durch den Stadttunnel Feldkirch deutlich von Lärm und Schadstoffen entlastet.

Heute (Dienstag) stehen Erdbau und Deponie, Erschütterung und Gewässerökologie sowie Forstwirtschaft und Raumordnung auf der Tagesordnung. Der für Erdbau und Deponie zuständige Sachverständige Geologe erörterte, dass nur zehn Prozent des Ausbruchmaterials deponiert werden müssen, der Großteil kann als Baustoff verwertet für das Projekt selbst sowie für andere Bauprojekte eingesetzt werden. Auch durch die Transporte des Ausbruchmaterials, die mit der Bahn durchgeführt werden, bestehe keine Gefahr für die Bevölkerung und für die Umwelt, wenn alle Auflagen eingehalten werden, wurde festgestellt.

Der Gutachter zum Thema Gewässer befasst sich mit den Auswirkungen der Sprengungen beim Tunnelbau auf die Gewässer und das Grundwasser. Seinen Ausführungen nach treten mögliche Sprengmittelrückstände in so geringen Mengen auf, dass sie zu vernachlässigen sind.

Projektleiter Bernhard Braza betont die sachliche Abhandlung der angesprochenen Themen vor dem Senat und das Ziel der Senatsvorsitzenden, mit diesem Verfahren Rechtsicherheit schaffen zu wollen und möglichst wenig Punkte für eine Anfechtung in einer weiteren Instanz offen zu lassen.

Für die Themen Verkehr, Luft/Lärm und Humanmedizin werden teilweise noch weitere Gutachten erarbeitet, die in einer noch anzusetzenden Verhandlung behandelt werden.

(VLK)

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