AA

Stadtpolizist ließ Strafakt liegen

©APA/Themenbild
Deshalb fand Strafprozess gegen junge Männer wegen Widerstand gegen Staatsgewalt erst vier Jahre nach Vorfällen statt.

“Der Akt ist untergegangen bei der Stadtpolizei“, sagte Richterin Sabrina Tagwercher während des gestrigen Strafprozesses am Landesgericht Feldkirch.

Durch die Unterländer Stadtpolizei seien die Vorfälle vom 17. Mai 2013 erst heuer bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch als versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt angezeigt worden.

Disziplinarverfahren

„Unglücklicherweise ist der Akt bei der Polizei in Vergessenheit geraten“, merkte Verteidigerin Astrid Nagel in ihrem Eingangsplädoyer an. Der zuständige Sachbearbeiter der städtischen Sicherheitswache habe seine jahrelange Untätigkeit in dem Strafverfahren mit Überlastung wegen des Arbeitspensums begründet, teilte Richterin Tagwercher mit. Gegen den Stadtpolizisten sei ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden.

Es bestehe der Verdacht, dass der Beamte auch Akten aus anderen Verfahren zu lange nicht bearbeitet habe, war aus Kreisen der Polizei zu erfahren. Verantwortliche des Landeskriminalamts würden dazu wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs ermitteln.

Diversion

Wegen der überlangen Verfahrensdauer und der Unbescholtenheit der Beschuldigten gewährte Richterin Tagwercher gestern in der Hauptverhandlung den beiden Angeklagten ausnahmsweise jeweils eine Diversion in Form einer Geldbuße. Demnach muss der 24-jährige Erstangeklagte dem Gericht 250 Euro bezahlen und der 34-jährige Zweitangeklagte 400 Euro. Der Beschluss zur diversionellen Einstellung des Strafverfahrens, mit dem die Staatsanwaltschaft und die Verantwortung für ihr Fehlverhalten übernehmenden Angeklagten einverstanden waren, ist rechtskräftig.

Der von Astrid Nagel verteidigte Erstangeklagte soll bei seiner Festnahme gegen einen einschreitenden Polizisten getreten haben, der Zweitangeklagte bei seiner Festnahme gleich gegen zwei Beamte. Der 24-jährige Erstangeklagte ist Student, der 34-jährige Zweitangeklagte arbeitslos. Letzterer ist von der Stadtpolizei gar nie einvernommen worden. „Da ist einiges schiefgelaufen in dem Akt“, sagte die Richterin.

Der arbeitslose Zweitangeklagte sagte vor Gericht, er habe das Einschreiten der Polizisten verursacht. Denn er habe in stark alkoholisiertem Zustand auf der Straße Polizisten den Mittelfinger gezeigt.

Der 34-Jährige hat der zuständigen BH für sein Fehlverhalten 70 Euro bezahlen müssen. Das Geld wird ihm nun rücküberwiesen. Sonst würde ein Verstoß gegen das Doppelbestrafungsverbot vorliegen. Strafgerichte haben beim Verhängen von Strafen Vorrang vor Verwaltungsbehörden.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Stadtpolizist ließ Strafakt liegen