Ein gesperrter Weg auf dem Pfänder sorgt derzeit für Empörung in den sozialen Netzwerken. Ein am Dienstag veröffentlichtes Foto zeigt einen tief über den Feldweg gespannten Stacheldraht, das Bild wurde über einhundert Mal geteilt.
Gesperrter Weg keine Radstrecke
In den Kommentaren regen sich vor allem Mountainbiker auf, der Pfänder ist nicht zuletzt dank mehrerer Radstrecken und Trails bei den Radsportlern beliebt. So scheinbar auch der nun durch Stacheldraht gesperrte Weg, wie die Kommentare andeuten. Der Wirtschaftshof Lochau weiß um die Stacheldrahtsperre. Der Gemeinde sind jedoch die Hände gebunden – denn der betreffende Weg ist kein öffentlicher Wander- oder Radweg.
Stacheldraht als Stolperfalle
Vielmehr handle es sich sowohl bei dem Grundstück wie auch dem Weg um Privatbesitz. Der Eigentümer hat daher das Recht, die Benutzung zu erlauben oder wie im betreffenden Fall zu verweigern. Wie er dies tut, ist grundsätzlich ihm überlassen. Kritisiert wird jedoch auch die Art der Sperrung, sowohl der Stacheldraht an sich wie auch die scheinbar recht niedrige und leicht übersehbare Anbringung hält man für gefährlich.
Stacheldraht ist gesetzeskonform
Ungesetzlich ist sie jedoch nicht. Eine Mindesthöhe für Stacheldraht von zwei Metern gibt es nur innerhalb von zwei Metern Abstand zu öffentlichen Gemeinde- und Landesstraßen. Abseits des Straßennetzes gibt es keine Einschränkung oder Mindesthöhen für Absperrungen, auch nicht durch Stacheldraht. Leicht sichtbare Markierungen sind zwar empfehlenswert, aber nicht vorgeschrieben. Nicht zuletzt deshalb rät es sich, auf den öffentlichen Wegen zu bleiben und mit Vorsicht unterwegs zu sein.
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