Der Angezeigte: der Dornbirner Rechtsanwalt Anton Schäfer. Nach der Aufhebung des Bettelverbotes in Bludenz habe er mit Reaktionen gerechnet. Dass die Staatanwaltschaft nun wegen Verleumdung gegen ihn ermittelt, bringt er in Zusammenhang mit der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes.
Retourkutsche
Anwalt Schäfer vermutet eine Retourkutsche. Im Vorjahr habe er die Stadtpolizei Dornbirn angezeigt, da diese damals eine ältere Frau aus der Volksgruppe der Roma rechtswidrig verhaftet habe. Die Frau sei in Schubhaft genommen worden, obwohl diese nicht hafttauglichgewesen sei. Mittlerweile habe der Verwaltungsgerichtshof zwar festgestellt, dass sowohl Verhaftung, als auch Abschiebung rechtswidrig erfolgt seien. Das Verfahren gegen die Stadtpolizisten sei jedoch eingestellt worden und dem Fortsetzungsantrag keine Folge gegeben worden, berichtet der “ORF Vorarlberg”.
(red)
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