1. Oktober 2009 15:14; Akt.: 1.10.2009 15:14

Staatsanwalt hat Amtsmissbrauchs-Anzeige "übersehen"

Der frühere ÖVP-Innenminister Ernst Strasser Der frühere ÖVP-Innenminister Ernst Strasser - © EPA
Erstaunliche Details über den Umgang der Staatsanwaltschaft mit den 2008 veröffentlichten “Strasser-Mails” förderte der Untersuchungsausschuss am Donnerstag zutage. Die Emails gewährten Einblick in parteipolitisch motivierte Postenbesetzungen in der Ära des früheren ÖVP-Innenministers Ernst Strasser. (31 Kommentare)

Ermittelt wurde von der Staatsanwaltschaft allerdings vor allem über die Frage, wie die Emails an die Öffentlichkeit gelangten, während der ebenfalls angezeigte Amtsmissbrauchs-Vorwurf gegen das Ministerbüro verjährte. Der Staatsanwalt gab an, die entsprechende Anzeige in seinem Akt “übersehen” zu haben.

Die Emails zeigen, wie Personalentscheidungen im Kabinett Strassers in den Jahren 2001 und 2002 diskutiert wurden. So warnte Personalchef Ernst Kloibmüller den Minister vor einem Polizisten, für den zwar VP-Landeshauptmann Erwin Pröll interveniert hatte, der aber der SPÖ zugerechnet wurde: “der von pröll angesprochene kandidat ist nicht unsererer!!!! (…) man sollte lh von weiterem engagement abraten.” Selbst bei der Errichtung von Polizeidienststellen zählten demnach parteipolitische Kriterien (konkret die “Farbe” der jeweiligen Bürgermeister).

Der Grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz, der die Emails damals veröffentlicht hatte, kritisierte im Ausschuss nun den Umgang der Staatsanwaltschaft mit dem Thema. Bei ihr gingen nämlich 2008 zwei Anzeigen ein: Eine gegen das Ministerbüro wegen Amtsmissbrauchs sowie eine Anzeige Strassers, der von “gestohlenen Emails” sprach und den Daten-Diebstahl geklärt wissen wollte. Pilz warf dem Staatsanwalt vor, keine Ermittlungsschritte gesetzt zu haben, obwohl der Amtsmissbrauchs-Verdacht bereits “akut von Verjährung bedroht war”.

Der zuständige Staatsanwalt Christian Walzi verwies darauf, dass auch zusätzliche Ermittlungsschritte seinerseits nach damaliger Rechtslage nichts an der drohenden Verjährung (fünf Jahre nach der jeweiligen Postenbesetzung, Anm.) geändert hätten. Allerdings räumte Walzi ein, dass er die entsprechende, 150 Seiten starke Anzeige in dem von seinem Vorgänger übernommenen Akt “übersehen” habe: “Mir ist dieses Email-Konvolut entgangen, bei meinen Ermittlungen.”

Sehr wohl ermittelt wurde allerdings in Sachen Daten-Diebstahl – wobei Walzi einräumte, sich bei seinem Vorgehen weitgehend an die in der Anzeige geäußerten Wünsche Strassers gehalten zu haben. “Mein Ermittlungsauftrag hat sich mit den Anregungen des Dr. Strasser gedeckt, ja”, sagte Walzi. Strasser hatte u.a. die Beschlagnahme des Pilz zugespielten Datenträgers mit den Emails angeregt. In der Folge bat Walzi das mit den Ermittlungen beauftragte Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) darum, eine Beschlagnahme anzuregen.

Durchgeführt wurde die Beschlagnahme allerdings nie. Möglich wäre sie laut Walzi gewesen, weil Par. 111 der Strafprozessordnung die Beschlagnahme von “Gegenständen oder Vermögenswerten, die sichergestellt werden sollen” regelt – explizit auch von Datenträgern. “Die Frage der (parlamentarischen, Anm.) Immunität des Abgeordneten Pilz ist mir natürlich gekommen”, so Walzi – allerdings habe die Beschlagnahme ohnehin nicht stattgefunden.



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