Kernpunkte der 15a-Vereinbarungen sind ein Ausbau der medizinischen Primärversorgung und die künftige Finanzierung des Gesundheitssystems. Für den Ausbau der Primärversorgung gibt es erstmals eine vertraglich fixierte Finanzierungszusage der Länder und Sozialversicherungen im Ausmaß von insgesamt 200 Millionen Euro. Der Anstieg der Gesundheitsausgaben wird allerdings eingebremst. Von derzeit 3,6 Prozent pro Jahr wird die Steigerung auf 3,2 Prozent im Jahr 2021 abgeschmolzen.
Gesundheitsbudget wird heruntergestuft
Diese geplanten Einsparungen im Gesundheitswesen sorgen für Unmut bei der Ärztekammer Vorarlberg. Laut Michael Jonas werden dem österreichischen Gesundheitssystem in den nächsten Jahren insgesamt 4,6 Milliarden Euro entzogen. “Das Ganze wird unter dem Titel ‘Stärkung des Gesundheitswesens’ verkauft.” Die neuen Vereinbarungen würden das ohnehin schon knappe medizinische Angebot nur weiter einschränken.
Im Gegensatz dazu betonte Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser in einer Aussendung, dass die Gesundheitsausgaben im Jahr 2021 trotzdem um 4,6 Mrd. Euro höher sein werden als derzeit. Damit sei die langfristige Finanzierbarkeit der öffentlichen Gesundheitsversorgung laut Oberhause sichergestellt und ein umfassendes Leistungsangebot in hoher Qualität weiterhin gewährleistet.
Gegensätzliche Meinungen
In ganz Österreich sorgte die Gesundheitsreform bei Ärzten für Unmut. Kritisiert wird, dass die Ärzteschaft aus dem Planungsprozess ausgeschlossen wird. “Das Ganze läuft auf eine planwirtschaftliche Verwaltung des Gesundheitswesens hinaus”, meint Michael Jonas. Von Seiten der Wiener Ärztekammer wurde bereits mit einem Ärztestreik gedroht.
Längere Arbeitszeiten
Der Ausbau der Primärversorgung bedeutet nach Ansicht Oberhausers für die Menschen einen Ausbau der Versorgung nahe am Wohnort durch Hausärzte in Primärversorgungsteams, besseren Zugang durch längere Öffnungszeiten und eine Stärkung und Attraktivierung der Gesundheitsberufe.
Die geplante Aufweichung der gesetzlich bestehenden Ärztearbeitszeitbeschränkung erfreut die Ärzteschaft aber nur wenig. Diese Änderung hätte noch längere Arbeitszeiten und weniger Erholungsphasen für Spitalsärzte zur Folge. Einen Rückschritt in der Behandlungsqualität und der spitalsärztlichen Versorgung möchte der Präsident der Vorarlberger Ärztekammer nicht riskieren.
Wohnortnahe Versorgung
Die wohnortnahere Versorgung mithilfe von zentralen Ärztezentren ist ein weiterer Punkt der 15a-Vereinbarung, der von den Ärzten mit Bedenken aufgenommen wird. “Diese industriellen Versorgungseinheiten für Haus- und Fachärzte behindern die persönliche Arzt-Patientenbeziehung und fördern eine anonyme ärztliche Versorgung”, so Jonas. “Das drohende Ende vieler wohnortnaher Arztpraxen steht im krassen Widerspruch zu dem seit langem ausgegebenem Ziel einer Verlagerung der ärztlichen Versorgung von den Spitälern zu den niedergelassenen, freiberuflichen Ärzten. Das ländliche Gemeindesterben wird durch die geplante Zentralisierung der ärztlichen Versorgung zusätzlich beschleunigt.”
“Patienten werden betroffen sein”
Michael Jonas warnt, dass von den Änderungen am Gesundheitswesen in erster Linie die Patienten betroffen sein werden. Der Verlust der freien Arztwahl, Leistungseinschränkungen und Ineffizienzen könnten die Folgen sein. Der Präsident der Ärztekammer ersucht die verantwortlichen Landespolitiker sowie die Vorarlberger National- und Bundesräte, diese Maßnahmen zu stoppen und sich auf Verhandlungen mit der Ärzteschaft einzulassen.
(APA/Red.)
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