Nach der Lagebesprechung und weiteren Untersuchungen am Samstagvormittag hieß es seitens der Landeskliniken-Holding gegenüber der APA, der Zustand des Kindes sei “sehr, sehr dramatisch und sehr, sehr kritisch”. Der Bub befand sich nach einer Notoperation am Freitag auf der Intensivstation des Landesklinikums St. Pölten.
Drama in St. Pölten – Vater schießt auf eigenen Sohn
Die schreckliche Tat war Freitag gegen 8.30 Uhr passiert. Ein 37-jähriger gebürtiger Türke hatte seinen Sohn und dessen siebenjährige Schwester unter einem Vorwand aus deren Klasse geholt und dem Buben in der Schulgarderobe in den Kopf geschossen. Das Mädchen blieb unverletzt, ob sie die Tat mitansehen musste, war laut Ermittlern unklar.
37-Jähriger beging Selbstmord
Danach war der Mann geflüchtet. Er wurde rund eine Stunde später von der Polizei tot in seinem verunfallten Wagen auf einem Feldweg im Stadtteil Ratzersdorf gefunden. Der 37-Jährige hatte sich mit seiner Pistole während der Fahrt in den Kopf geschossen, das Auto überschlug sich daraufhin.
Waffe des Vaters war illegal
Die Pistole (Kaliber 9 mm), mit der ein 37-jähriger Vater am Freitag in einer Volksschule in St. Pölten zunächst auf seinen achtjährigen Sohn geschossen und später im Auto gegen sich selbst gerichtet hatte, war laut Polizei nicht legal. Die Waffe sei weder registriert gewesen noch habe der Mann Berechtigungen für den Besitz oder das Mitführen von Waffen gehabt, sagte Klaus Preining vom LKA Niederösterreich am Samstag auf APA-Anfrage.
Siebenjährige Schwester musste Kopfschuss mitansehen
Die siebenjährige Schwester des Buben, der im St. Pöltner Spital am Samstag nach wie vor um sein Leben kämpft, dürfte bei der Tat anwesend gewesen sein, so der Ermittler. Aus den wenigen Aussagen, die man von der Kleinen habe, sei aber zu schließen, dass diese den Schuss entweder nicht wirklich wahrgenommen oder aber sofort verdrängt habe. Sie werde eher nicht noch einmal befragt.
Die Erhebungen der Ermittler würden nur weitergeführt, um ein “rundes Bild” zu bekommen. Allzu sehr in die Tiefe wolle man dabei aber nicht gehen, weil es durch den Tod des Täters ja keine rechtlichen Konsequenzen mehr geben könne, erklärte Preining.
Familiäre Probleme
Zur Vorgeschichte der Tat erklärte er, dass es nach der kürzlich eingereichten Scheidung Anfang dieser Woche die Anzeige der Frau wegen Körperverletzung (in erster Linie gegen sie) und gefährlicher Drohung gegeben habe. Diese sei vom Stadtpolizeikommando auch umfangreich abgehandelt worden. Beide Elternteile und die Kinder seien befragt worden, nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft entschied man sich aber gegen eine U-Haft und sprach das Betretungsverbot gegen den 37-Jährigen aus. Von der Waffe habe man zu diesem Zeitpunkt nicht wissen können.(APA)
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