Der Mann hatte einer vierköpfigen Bande geholfen, ein Oberländer Sportgeschäft auszuräumen. Schaden: über 37.000 Euro. Der Täter, der bereits mehrere Vorstrafen hat, hatte Glück. Eine längere Zusammenarbeit mit der Diebesbande konnte ihm ebenso wenig nachgewiesen werden wie Gewerbsmäßigkeit.
18 Monate Haft plus Verpflichtung zur Schadenswiedergutmachung, die er nie leisten wird können, akzeptiert er bereitwillig. Das Urteil ist rechtskräftig.
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