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SPÖ zu EuGH-Hartz-IV-Urteil: Keinerlei Auswirkungen für Österreich

FPÖ-Vilimsky: Österreich muss Armutszuwanderung Kampf ansagen.
FPÖ-Vilimsky: Österreich muss Armutszuwanderung Kampf ansagen. ©EPA/Themenbild
Nach Angaben der SPÖ hat das EuGH-Urteil zu Harz IV in Deutschland keine Auswirkungen auf Österreich. Die sogenannte Anmeldebescheinigung dokumentiere den rechtmäßigen Aufenthalt, werde aber nur ausgestellt, wenn EU-Bürgerinnen und -Bürger einen Arbeitsplatz hätten oder über ausreichende Finanzmittel verfügten, betonte SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch am Dienstag in einer Aussendung.
EuGH-Urteil sorgt für Aufsehen

Wer das nicht aufbringen könne, werde ausgewiesen, so Muchitsch. Das habe im letzten Jahr 113 EU-Bürgerinnen und -Bürger betroffen. Muchitsch reagierte damit auf eine Aussendung von FPÖ-EU-Delegationsleiter Harald Vilimsky.

Dieser hatte der Bundesregierung vorgeworfen, sich zu weigern, “der schrankenlosen Zuwanderung ins österreichische Sozialsystem und dem Sozialmissbrauch durch Ausländer einen Riegel vorzuschieben. (…) Der EuGH sagt klar, dass ein Staat die Möglichkeit haben müsse, Zuwanderern ohne Arbeitsplatz Sozialleistungen zu versagen”, so Vilimsky.

“Füllhorn an österreichischem Steuergeld”

“Es kann nicht sein, dass die Regierung bei den Österreichern die Leistungen zurückfährt und gleichzeitig über Bürger aus ärmeren EU-Ländern wie Rumänien weiterhin ein Füllhorn an österreichischem Steuergeld ausschüttet”, so der FPÖ-EU-Abgeordnete.

Muchitsch konterte im SPÖ-Pressdienst: “Ich erinnere Vilimsky daran, dass es in Österreich als Voraussetzung für die andauernde Aufenthaltsberechtigung den Nachweis der Selbsterhaltungsfähigkeit geben muss. Das verhindert Sozialmissbrauch.” Die Freiheitlichen versuchten “bei diesem Thema wieder einmal, durch Unwahrheiten billiges Kleingeld durch europa- und fremdenfeindliche Propaganda zu sammeln”, fügte Muchitsch hinzu.

(APA)

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