AA

SPÖ-Antrag zu BVT-U-Ausschuss abgelehnt: Anrufung des VfGH angekündigt

"Schwarz-Blau wehrt sich gegen Aufklärung", so Schieder.
"Schwarz-Blau wehrt sich gegen Aufklärung", so Schieder. ©APA
Am Donnerstag wurde der U-Ausschuss-Antrag der SPÖ zur BVT-Causa im Nationalrat mit schwarz-blauer Mehrheit zurückgewiesen. SPÖ-Klubchef Andreas Schieder zeigte sich darüber erbost und kündigte die Anrufung des VfGH an.
BVT-Affäre
SPÖ droht mit U-Ausschuss
SPÖ initiiert U-Ausschuss
Sondersitzung im Nationalrat
Antrag zu U-Ausschuss abgelehnt

Der Geschäftsordnungsausschuss wertete das SPÖ-Verlangen mit Koalitionsstimmen als “gänzlich unzulässig”. Grundlage dafür war eine schriftliche Einschätzung des Rechts- und Legislativdienstes des Parlaments, das auf Ersuchen von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) erstellt wurde. SPÖ-Klubchef Andreas Schieder zeigte sich darüber erbost und kündigte die Anrufung des VfGH an.

BVT-U-Ausschuss: SPÖ kündigt Anrufung des VfGH an

“Schwarz-Blau wehrt sich gegen Aufklärung”, sagte er zur APA: “Das war heute ein schwarzer Tag für den Parlamentarismus. Es ist drübergefahren worden mit Geschäftsordnungstricks, auf Basis eines dünnen, nichtssagenden Gutachtens.” Dahinter stehe Ex-Innenminister und damit auch BVT-Verantwortlicher Sobotka, “der heute seine Macht als Nationalratspräsident genutzt hat, damit kein Licht in die Sache kommt”.

In dem angesprochenen Papier wird darauf verwiesen, dass laut Verfassung der Gegenstand der Untersuchung nur ein “bestimmter abgeschlossener Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes” sein kann. “Das Verlangen in der vorliegenden Fassung beschreibt den Untersuchungsgegenstand in sehr allgemeiner Weise, sodass davon ausgegangen werden muss, dass im Zuge der Einsetzung und Tätigkeit des Untersuchungsausschusses Konflikte über Zulässigkeit und Umfang des Gegenstandes und der daraus in Folge erwachsenden Verpflichtungen entstehen”, so die Einschätzung der Parlamentsjuristen.

“Werden uns nicht mundtot machen lassen”

Schieder lässt das nicht gelten. “Das Begehren weicht in keiner Art und Weise von den bisherigen Begehren (für andere U-Ausschüsse, Anm.) ab”, betonte er. Für den kommenden dritten Eurofighter-Ausschuss sei es sogar noch viel weiter gefasst. “Man sieht, das ist ein vorgeschobenes Argument. Wir werden uns sicher nicht mit juristischen Spitzfindigkeiten und Tricks mundtot machen lassen.”

Die Regierung versuche, den BVT-U-Ausschuss zu verhindern, so Schieder. Man wolle nun alle rechtlichen Möglichkeiten ausnützen und daher den VfGH anrufen, was innerhalb von zwei Wochen geschehen muss und der innerhalb von vier Wochen zu entscheiden hat. Ob die SPÖ einen neuen Antrag einbringen wird, falls sie beim Höchstgericht kein Gehör findet, ließ Schieder offen. Für morgen, Freitag, kündigte er eine Pressekonferenz in der Causa an.

ÖVP und FPÖ gegen “Kraut und Rüben-Ausschüsse”

FPÖ-Klubobmann Walter Rosenkranz und ÖVP-Sicherheitssprecher Werner Amon rechtfertigten im Ausschuss die Zurückweisung des Antrags. Der Untersuchungsgegenstand eines U-Ausschusses könne nur ein bestimmter abgeschlossener Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes sein, machten sie laut Parlamentskorrespondenz geltend. Das Verlangen der SPÖ sei dafür zu allgemein formuliert. Vielmehr wolle diese “alle Missstände” beim BVT untersuchen, was auch nicht bekannte umschließe. Der U-Ausschuss müsste somit alle BVT-Beamte als Auskunftspersonen laden, um dem Anliegen Rechnung zu tragen. Rosenkranz hielt darüber hinaus auch den Untersuchungszeitraum für willkürlich gewählt. Das Verlangen sei “handwerklich schlecht gemacht”.

Es bestehe die Gefahr, “dass wir ein Präjudiz schaffen”, warnte Amon und erinnerte daran, dass er der Schaffung eines Minderheitsrechts zur Einsetzung von U-Ausschüssen seinerzeit nur unter der Voraussetzung zugestimmt habe, dass es keine “Kraut- und Rüben-Ausschüsse” mehr gebe. “Wir können so etwas nicht einreißen lassen”, pflichtete ihm Rosenkranz bei. Eine Verzögerung des BVT-U-Ausschusses befürchtet der FPÖ-Sicherheitssprecher nicht, schließlich könne die SPÖ entweder umgehend ein korrekt formuliertes Verlangen einbringen oder binnen 14 Tagen den Verfassungsgerichtshof anrufen. Letzteres würde er begrüßen, sagte Rosenkranz, “dann bekommen wir eine Handlungsanleitung, was geht und was nicht”.

Auch Liste Pilz über Vorgehen verärgert

Verärgert über die Vorgangsweise der Koalition zeigte sich nicht nur die SPÖ, sondern auch die Liste Pilz. Damit weiche man von der bisherigen Praxis ab, zwischen den Fraktionen Gespräche über die genaue Formulierung des Untersuchungsgegenstands zu führen, argumentierte neben Andreas Schieder (SPÖ) und Wolfgang Zinggl von der Liste Pilz auch die Zweite Nationalratspräsidentin Doris Bures (SPÖ). Es sei bislang üblich gewesen, in Diskussion zu treten und Anregungen aufzunehmen, sagte sie.

Es könne schon sein, dass der Antrag “ein bisschen schwammig ist”, räumte Zinggl ein. Man hätte aber versuchen können, eine konsensuale Formulierung zu finden. Mit ihrer brüsken Ablehnung tue die Koalition der Demokratie nichts Gutes. Es sei ein bisschen schwierig, das Minderheitsrecht auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses in Anspruch zu nehmen, wenn man gezwungen werde, immer wieder einen neuen Antrag einzubringen, machte er geltend.

Ein von der SPÖ eingebrachter Vertagungsantrag wurde von ÖVP und FPÖ allerdings abgelehnt. Es sei nicht Aufgabe der Koalitionsparteien, das SPÖ-Verlangen zu verbessern, argumentierten Rosenkranz und Amon.

ÖVP-Wöginger: U-Ausschuss soll kommen

ÖVP-Klubobmann August Wöginger hat Donnerstagabend in Abrede gestellt, dass seine Fraktion die Aufklärung beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) verhindern will. “Der U-Ausschuss zum BVT soll kommen”, betonte er im Gespräch mit der APA, “aber die SPÖ muss ein verfassungskonformes Verlangen stellen.” Bei dem heutigen Antrag sei das nicht der Fall gewesen, das habe der unabhängige Legislativdienst des Parlaments festgestellt. Der Gang zum Verfassungsgerichtshof sei nun eine Möglichkeit. Aber: “Das könnte sich die SPÖ ersparen, sie braucht nur einen verfassungskonformen Antrag einbringen. Dann kann man das im April bei den Plenartagen über die Bühne bringen.”

Von einem brüsken Abschmettern könne jedenfalls keine Rede sei, auch habe man die SPÖ nicht überrascht oder auflaufen lassen. Die Sozialdemokraten hätten weiterhin alle Möglichkeiten. Er sei auch Vorsitzender des Geschäftsordnungsausschusses, so Wöginger, und er sei bereit, ganz rasch eine weitere Sitzung einzuberufen. Auf diese Weise könne man dafür sorgen, dass der U-Ausschuss noch zeitgleich mit jenem zur Causa Eurofighter starten könne.

SPÖ-Antrag für Öhlinger “sehr problematisch”

Der Verfassungsrechtler Theo Öhlinger rechnet eher nicht damit, dass die SPÖ im Konflikt um den Untersuchungsausschuss zur BVT-Affäre Recht bekommt. “Ich würde nicht darauf setzen, dass sie das gewinnt”, sagt Öhlinger gegenüber der APA. Der Antrag der SPÖ auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses sei angesichts der verfassungsrechtlichen Vorgaben “sehr problematisch”. Laut Verfassung darf nur “ein bestimmter abgeschlossener Vorgang im Bereich der Vollziehung des Bundes” untersucht werden. Angesichts des Antrags der SPÖ könne von einem abgeschlossenen Ereignis aber nur schwer die Rede sein, meint Öhlinger.

Für problematisch hält der Verfassungsrechtler nicht den langen Untersuchungszeitraum von Dezember 2013 bis März 2018, sondern dass die SPÖ ganz allgemein die politische Verantwortung für allfällige Missstände prüfen möchte. Öhlinger hält das für zu vage formuliert für einen U-Ausschuss: “Es geht um konkrete Vorgänge, bei denen man einen Missstand vermutet, aber nicht um allfällige Missstände in einem langen Zeitraum.”

Öhlinger schränkt allerdings ein, dass der Verfassungsgerichtshof noch nie mit einer solchen Beschwerde gegen einen Untersuchungsgegenstand konfrontiert war. “Es gibt kein Präjudiz zu dieser Frage.” Und in den Fällen, wo die Höchstrichter bisher über Konflikte im Zusammenhang mit Untersuchungsausschüssen entschieden hätten, hätten sie die Kontrollfunktion des Parlaments eher gestärkt. Etwa mit Entscheidungen über die Unzulässigkeit von Aktenschwärzungen: “Das könnte ein Grund sein, dass der Verfassungsgerichtshof auch hier großzügig ist.”

Außerdem betont der Verfassungsrechtler, dass auch der Antrag für den Untersuchungsausschuss zur Hypo Alpe Adria schon problematisch gewesen sei. Damals habe der die (rot-schwarze, Anm.) Mehrheit im Geschäftsordnungsausschuss aber kein Veto eingelegt. “Da konnte man auch Bedenken haben, aber das wurde nicht angefochten”, so Öhlinger.

(APA/Red)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Politik
  • SPÖ-Antrag zu BVT-U-Ausschuss abgelehnt: Anrufung des VfGH angekündigt