Über diesen kürzlich gefassten Beschluss haben Landeshauptmann Markus Wallner und Gesundheitslandesrat Christian Bernhard informiert. Es handle sich dabei um eine wichtige zusätzliche Abstützung, betont Wallner: “In Summe geht damit eine Entlastung für die Gemeinden von rund 18,9 Prozent einher”.
Gemäß Spitalsbeitragsgesetz liegt der Anteil, mit dem sich die Gemeinden an den anerkannten Spitalsabgängen zu beteiligen haben, bei 40 Prozent. Die inzwischen vorliegende Endabrechnung für 2016 ergibt für die Gemeinden einen Beitrag in Höhe von insgesamt über 74 Millionen Euro. Dazu leistet das Land den jetzt bewilligten Beitragszuschuss in Höhe von 14 Millionen Euro.
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