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Spielautomaten wurden in Vorarlberg zu Unrecht beschlagnahmt

Die Razzien der Finanzpolizei und Bezirkshauptmannschaften waren laut VfGH nicht rechtmäßig.
Die Razzien der Finanzpolizei und Bezirkshauptmannschaften waren laut VfGH nicht rechtmäßig. ©APA
In Vorarlberg müssen zahlreiche Beschlagnahmungsaktionen gegen vermeintlich illegale Glücksspielautomaten rückabgewickelt werden.
Beschlagnahmte Spielautomaten aufgebrochen

Der Verfassungsgerichtshof habe das Vorgehen der “SOKO Glücksspiel”, die beim Finanzministerium angesiedelt war, für rechtswidrig erklärt, weil statt Verwaltungsbehörden die Gerichte in der Sache zuständig gewesen wären.

Bei 25 bis 30 Razzien jährlich wurden in Vorarlberg im Zusammenspiel von Finanzpolizei, Polizei und Bezirkshauptmannschaften rund 1.000 Spielautomaten sichergestellt, so Landesrat Erich Schwärzler (ÖVP) gegenüber dem ORF Vorarlberg. Für die Lagerung der Geräte mussten eigens Hallen angemietet werden. Die Strafe für den illegalen Betrieb der Automaten betrug bis zu 22.000 Euro und richtete sich gegen die Pächter der Lokale, in denen die Geräte aufgestellt waren, sowie gegen die Betreiber und Eigentümer der Glücksspielgeräte. Diese wehrten sich und klagten.

Novelle des Glücksspielgesetzes

Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) basiert auf einer Novelle des Glücksspielgesetzes. Während bei einem Einsatz unter zehn Euro das illegale Glücksspiel in der Kompetenz der Verwaltungsbehörden liegt, sind bei höheren Einsätzen Gerichte zuständig. Bisher nahmen die Vorarlberger Behörden und der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) die tatsächlich geleisteten Einsätze als Maßstab, damit waren die meisten Beschlagnahmungen rechtens. Der Verfassungsgerichtshof dagegen nahm den möglichen Höchsteinsatz zum Maßstab. Für alle Automaten mit einem Höchsteinsatz von über zehn Euro sind damit Gerichte zuständig. Als Folge davon sind viele der BH-Bescheide ungültig.

Bescheide aufgehoben

Der Verwaltungsgerichtshof habe inzwischen bereits Hunderte Bescheide der zweiten Instanz aufgehoben, so der Salzburger Rechtsanwalt Gerald Kopp, der über hundert Glücksspielveranstalter aus Vorarlberg vertritt, gegenüber dem ORF Vorarlberg. Die Republik sei bei jedem aufgehobenen Bescheid zum Kostenersatz verpflichtet. Laut Kopp kämen in Vorarlberg einige 100.000 Euro zusammen. Für die Betroffenen heiße das, das sie straffrei ausgehen, zudem müssten die Spielautomaten zurückgegeben werden, erklärte der Anwalt.

Landesrat Schwärzler verteidigte die Schwerpunktaktionen. Er sei weiter überzeugt, dass sie der richtige Weg gegen illegales Glücksspiel seien. Es sei ihm unverständlich, dass laut Verfassungsgerichtshof nicht BH und Polizei zuständig für den Vollzug des Gesetzes seien, sondern Staatsanwaltschaft und Gerichte. Auf den Kosten der Schwerpunktaktionen werde das Land zum Teil sitzen bleiben.

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