Schon in erster Instanz entschieden wurden die beiden bisherigen Wirtschaftsstrafprozesse gegen den Ex-Vermögensberater und früheren Präsidenten des FC Lustenau. Auch die zweite Verurteilung von Dieter Sperger am Landesgericht Feldkirch zu einer weiteren Haftstrafe wegen der Veruntreuung von Anlegergeldern ist rechtskräftig. Das bestätigte gestern auf Anfrage Richter Norbert Stütler als Pressesprecher des Landesgerichts.
Im zweiten Schöffenprozess wurde der 53-jährige Lustenauer am 22. April wegen Untreue mit einem Schadensbetrag von 290.000 Euro zu einer Zusatzstrafe von fünf Monaten Gefängnis verurteilt. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Richard Gschwenter haben sowohl der Angeklagte als auch Staatsanwalt Markus Fußenegger akzeptiert.
Drei Jahre Gefängnis hat die Freiheitsstrafe im ersten Feldkircher Strafprozess betragen. Der Schuldspruch erfolgte am 17. März wegen der Veruntreuung von zumindest einer Million Dollar aus Anlegergeldern. Auch in diesem Verfahren verzichteten der Angeklagte und der Staatsanwalt auf Rechtsmittel. Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Gefängnis.
Damit beläuft sich die bisherige Gesamtstrafe für den seit Februar 2014 in der Justizanstalt Feldkirch eingesperrten Untersuchungshäftling auf drei Jahre und fünf Monate Gefängnis.
Vierte Anklage droht
Nicht rechtskräftig ist die dritte Anklage, die die Staatsanwaltschaft gegen Sperger beim Landesgericht eingebracht hat. Dagegen hat der von Johann Pauer verteidigte Beschuldigte Einspruch erhoben. Darüber hat das Oberlandesgericht Innsbruck noch nicht entschieden. Der Anklagevorwurf lautet auf Untreue zum Schaden von Anlegern mit einem Schadensbetrag von rund 900.000 Euro.
Sperger droht auch eine vierte Anklage. Die Staatsanwaltschaft ermittelt zur seinerzeitigen Präsidentschaft von Sperger beim FC Lustenau noch wegen Untreue, Sozial- und Lizenzbetrug.
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