Am Landesgericht Feldkirch wurde ein 30-jähriger Hilfsarbeiter einer Unterländer Firma wegen Einbruchsdiebstahl zu 960 Euro Geldstrafe verurteilt. Zudem muss er die gestohlenen 250 Euro Spenden ersetzen. Die Kasse war für hilfsbedürftige Mitarbeiter des großen Betriebes aufgestellt worden. Der Angeklagte selbst bekannte sich nicht schuldig und sagte, er könne sich nicht vorstellen, dass er das Geld genommen habe. Die Richterin hält es für möglich, dass sich der Mann gesundheitsbedingt nicht erinnern kann, ist aber überzeugt, dass er der Dieb war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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