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Spekulationsverbot: ÖVP beschließt Gesetz im Alleingang - heftige Kritik

Spekulationsverbot: Neues Gesetz stößt bei Opposition auf heftige Kritik.
Spekulationsverbot: Neues Gesetz stößt bei Opposition auf heftige Kritik. ©VOL.AT/ Steurer
Bregenz - Im Alleingang hat die ÖVP in der heutigen Sitzung des Rechtsausschusses des Vorarlberger Landtages das Spekulationsverbot beschlossen - und erntet dafür von allen (Oppositions-) Seiten heftige Kritik.

Das Spekulieren mit öffentlichen Geldern soll in Vorarlberg per Gesetz verboten werden. Einig sind und waren sich Vorarlbergs Parteien darin, dass es für ein solches Spekulationsverbot höchste Zeit ist. Für die nunmehr vorliegende Form dieses Gesetzes, die am Mittwoch vom Rechtsausschuss des Landtags allein mit den Stimmen der ÖVP angenommen wurde, hagelt es jedoch Kritik von allen Oppositionsparteien. Nicht ausgereift, nicht wasserdicht, nicht transparent und klar genug, so der Grundtenor. Enttäuschung herrscht vor allem auch über die Ablehnung des Vorschlags, eine gemeinsame Verhandlungsrunde einzuziehen, das Gesetz zu präzisieren und erst im Mai im Landtag zu beschließen.

Rauch: “Eine besondere Fehlleistung”

Eine “Augenauswischerei” nennt dementsprechend der Grüne Klubobmann Johannes Rauch das Spekulationsverbot in seiner vorliegenden Form. Es öffne der Landesregierung Tür und Tor, selbst zu definieren, was Spekulation ist und was nicht. Was den Grünen fehlt? Die Mitwirkung und Kontrolle durch den Landtag und eine transparente Regelung zur Haushaltsführung. Das Vier-Augen-Prinzip auf Gemeindeebene würde sogar aufgeweicht – “im Lichte der jüngesten Ereignisse in Kärnten und Salzburg eine besondere Fehlleistung”, befindet Rauch.

Miro Kuzmanovic
Miro Kuzmanovic ©Miro Kuzmanovic

Aus den Vorgängen rund um die Pleite-Bank Hypo Alpe Adria hätte die Vorarlberger ÖVP offensichtlich nichts gelernt. “Einziger Trost: Das wird hoffentlich das letzte – schlechte – Gesetz sein, dass die ÖVP im Alleingang durchdrücken kann”, so Rauchs Resümee mit Blick auf die Landtagswahlen.

Ritsch sieht jede Menge Ungereimtheiten

Ein Spekulationsverbot sei zwar zu forcieren, dem in dieser Form präsentierten Gesetz entziehe die SPÖ jedoch ihre Zustimmung – “weil sich zu viele Ungereimtheiten wiederfinden”, meint SP-Clubobmann Michael Ritsch.

Miro Kuzmanovic
Miro Kuzmanovic ©Miro Kuzmanovic

Zum einen gebe es keine jährliche Berichtspflicht über Veranlagung und Darlehen. Zum anderen seien zu viele Verordnungsermächtigungen vorgesehen, durch die die Landesregierung das Gesetz selbst wieder aushebeln könne.

Egger: “Eine Mogelpackung”

Schwammig formuliert und jede Menge Spielraum für Interpretationen, kritisiert die FPÖ, deren Klubobmann Dieter Egger von einer “Mogelpackung” spricht. So seien etwa wesentliche Kriterien hinsichtlich des Abschlusses von Finanzgeschäften nicht geregelt worden.

Miro Kuzmanovic
Miro Kuzmanovic ©Miro Kuzmanovic

Auch Defizite bezüglich der Berichtspflicht an den Landtag bemängelt Egger: “Es ist praktisch ein Ermächtigungsgesetz, das eine effektive Kontrolle des Abschlusses von Finanzgeschäften durch den Landtag verunmöglicht und der ÖVP-Landesregierung freie Hand gibt.”

ÖVP gegen “bürokratisches Monster”

Bei der Volkspartei sieht man das naturgemäß anders. Sie, respektive Beate Gruber, die Finanzsprecherin der Vorarlberger “Schwarzen”, sieht in dem Beschluss ein klares Bekenntnis Vorarlbergs, der Spekulation mit öffentlichen Geldern im Land einen Riegel vorzuschieben.

Miro Kuzmanovic
Miro Kuzmanovic ©Miro Kuzmanovic

Die “Sorgen” der Oppositionsparteien seien schlichtweg unbegründet. In Vorarlberg hätten schließlich niemals “Salzburger Verhältnisse” geherrscht, auch nach Beschlussfassung sei dies nicht absehbar. Die Einwände der Opposition seien “haltlos und nicht stichhaltig”, das Gesetz in seiner jetzigen Form schlank und unbürokratisch, meint Gruber. Die Forderungen der Oppositionsparteien würden diese Qualität nur überfrachten. Man wolle schließlich “kein bürokratisches Monster schaffen, das Kleingemeinden vor unlösbare Aufgaben stellt.”

Spekulieren verboten

Mit dem Spekulationsverbotsgesetz sollen die im Rahmen der Finanzgebarung entstehenden Risiken künftig bereits im Vorfeld ausgeschlossen bzw. minimiert werden. Erfasst werden Fremdfinanzierungen, Veranlagungen, Wertpapiere, Rohstoffe, Devisen und Unternehmensbeteiligungen. Gelten wird das neue Gesetz für alle neu abgeschlossenen Finanzgeschäfte des Landes, der Gemeinden und anderer im Verantwortungsbereich des Landes liegenden Rechtsträger. (red)

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