Aktuelle Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs wird dessen Präsident Gerhart Holzinger heute um 9.30 Uhr vor dem Großen Verhandlungssaal am Wiener Judenplatz verkünden. Wie die VN erfuhren, werden auch Erkenntnisse dabei sein, die Vorarlberg betreffen; die Richter haben die Beratungen über die Anfechtungen bei Familienbeihilfe und Pflegegeld abgeschlossen, die die Landesregierung eingebracht hatte. Die Urteile wurden gestern per Post an das Land abgeschickt; heute Früh folgt sicherheitshalber eine E-Mail, damit Landeshauptmann Herbert Sausgruber (ÖVP) und Co. nicht erst durch die für 9.30 Uhr angesetzte Holzinger-Pressekonferenz informiert werden.
Spannung auch in Vorarlberg
Auf Anfrage gab es im Verfassungsgerichtshof gestern Nachmittag keinen Kommentar. Auch im Land wartete man noch mit Spannung auf den Verfahrensausgang. VN-Informationen zufolge wurde die Anfechtung zu den Kürzungen im Familienbereich abgelehnt. Auch bei der Pflege scheint das Land nicht viel Glück gehabt zu haben. Wirklich verwundern dürfte das aber niemanden. Aufgrund des Verlaufs der öffentlichen Verhandlung zum Pflegegeld Mitte Juni am Verfassungsgerichtshof sowie vereinzelter Andeutungen aus diesem Haus zur Sache Familienbeihilfe würde es Insider in Vorarlberg sehr überraschen, wenn das Land mit seinen Anfechtungen nun durchgekommen wäre. Zumal der Verfassungsgerichtshof bei Sparmaßnahmen traditionell eine eigenwillige Position einnimmt, die der Bundesregierung zugute kommt: Im Zweifelsfall ist den Richtern zufolge die Budgetsanierung wichtiger als alles andere; mögliche Verstöße nehmen sie da schon einmal in Kauf. Im Mittelpunkt der Verfassungsklagen der Vorarlberger Landesregierung steht das Sparpaket, das SPÖ und ÖVP gegen größere Widerstände auch aus den eigenen Reihen im vergangenen Dezember beschlossen haben. Darin sind Kürzungen bei der Familienbeihilfe und beim Pflegegeld enthalten.
Vorbehalte bei Familienbeihilfe
Was die Familienbeihilfe betrifft, so stieß sich die Vorarlberger Landesregierung neben Kärnten und der Österreichischen Hochschülerschaft daran, dass sie seit 1. Juli nicht mehr bis zum 26., sondern in der Regel nur noch bis zum 24. Geburtstag gewährt wird. Zwar gibt es einige Ausnahmefälle, in denen es die Beihilfe bis zum 25. Geburtstag gibt (z.B. Zivil- und Präsenzdienst, Mutterschaft); unterm Strich ortete das Land durch diese Einschränkung aber eine übermäßige Belastung von Familien mit studierenden Kindern Mitte Zwanzig. Gar eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes witterte man in Bregenz wiederum in der Senkung und Einschränkung der 13. Familienbeihilfe auf 100 Euro bzw. ausschließlich für sechs- bis 15-jährige Kinder.
Kritikpunkte auch bei Pflege
Beim Pflegegeld stieß sich Vorarlberg wiederum an höheren Zugangshürden: Für Pflegestufe 1 sind nicht mehr 50, sondern 60 Stunden Pflegebedarf pro Monat notwendig; für die Pflegestufe 2 nicht mehr 75, sondern 85. Das Land befürchtet, dass damit viele Betroffene leer ausgehen und Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen.
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