Die Chance für eine völlig legale steuerfreie Schenkung von Geldvermögen wird nach Einschätzung von Experten nicht mehr wiederkehren.
Die nur noch drei Tage geltende Befreiung von der Schenkungsteuer gilt für die Zuwendung von Geldeinlagen bei inländischen Kreditinstituten. Nicht befreit ist die Schenkung von Bargeld, Wertpapieren oder die Schenkung durch Überweisung von Konto zu Konto. Der sicherste und einfachste Weg ist die Übergabe eines bestehenden oder eines spätestens am 30. Dezember – der 31. Dezember ist ein Bankenfeiertag – neu eröffneten Sparbuches mit gleichzeitiger Umschreibung auf den Namen des Beschenkten. Wichtig: Die Schenkung eines Sparbuches darf mit keiner Auflage bzw. Zweckwidmung verbunden werden.
Wer von dieser wohl allerletzten Möglichkeit noch Gebrauch machen will, sollte die wichtigsten Grundregeln beachten: Zum Unterschied von jeder anderen Schenkung ist bei dieser im Zusammenhang mit der Abschaffung der Sparbuch-Anonymität eingeführten befristeten Steuerbefreiung keine Meldung an das Finanzamt zu erstatten. Zur späteren Beweisführung wäre jedoch eine Bestätigung der Bank oder ein einfacher Schenkungsvertrag bzw. eine Schenkungsvereinbarung zweckmäßig. Die Schenkungsvereinbarung kann selbst verfasst werden, ein Notar ist nicht notwendig. Empfehlenswert ist zur richtigen Dokumentation der Schenkung auch eine Fotokopie des zu schenkenden Sparbuches für den Geschenkgeber und den Geschenknehmer.
Obwohl das endgültige „Aus“ für anonyme Sparbücher bereits per 30. Juni 2002 besiegelt war, hatte der Nationalrat erstmals Anfang Juli 2002 die Schenkungsteuer-Befreiung für die Weitergabe von Sparbüchern um ein halbes Jahr bis Ende 2002 verlängert. Auf massives Drängen der Kreditwirtschaft hatte das Finanzministerium dann am letzten Tag des Jahres 2002 überraschend eine weitere einjährige Verlängerung verkündet. Das dazu notwendige Gesetz passierte im Februar 2003 die Parlamentsgremien, wobei es jedoch zu einer Einschränkung kam: Nur die Schenkung von Sparbüchern bis zu 100.000 Euro blieb noch bis Jahresende schenkungsteuerfrei. Sparbücher mit größeren Beträgen nur unter nahen Verwandten.
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