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Sozialhilfe: Kein Betrug an der BH

Der vorsätzliche Betrug konnte dem Mann nicht nachgewiesen werden.
Der vorsätzliche Betrug konnte dem Mann nicht nachgewiesen werden. ©Rauch
Angeklagter Bezieher von 25.000 Euro an Mindestsicherung wurde am Landesgericht im Zweifel freigesprochen.

Der Angeklagte hat nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Feldkirch die Bezirkshauptmannschaft Bregenz um 25.000 Euro betrogen. Zu Unrecht habe der Arbeitslose zwischen 2010 und 2011 Sozialhilfe von der BH bezogen, meint die Anklagebehörde. Denn der Bosnier habe gar nicht in Österreich gelebt, sondern in Deutschland.

Vom Vorwurf des schweren Betrugs wurde der unbescholtene 53-Jährige aber gestern am Landesgericht Feldkirch im Zweifel freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Strafrahmen für das angeklagte Vergehen beträgt null bis drei Jahre Gefängnis. Dem Angeklagten sei kein Betrugsvorsatz nachzuweisen, sagte Richter Günther Höllwarth in seiner Urteilsbegründung. Zumal das Gericht nicht feststellen könne, wann der Angeklagte in welchem Land gewohnt habe. ­Deshalb seien die Angaben des Angeklagten nicht zu widerlegen.

Der angeklagte Bosnier sagte, er habe zur fraglichen Zeit vorwiegend in einer Unterländer Gemeinde gelebt und dort seinen Hauptwohnsitz gehabt. Nur zeitweise habe er bei seiner Gattin in Deutschland gewohnt.

Die zuständige BH-Sachbearbeiterin sagte als Zeugin, die BH habe dem arbeitslosen Ausländer Wohnungsmiete, Lebenshaltungskosten, Kosten für Krankenbehandlungen und einen Deutschkurs bezahlt. Die Sozialleistungen seien jeweils nur für wenige Monate befristet gewesen. Um deren Verlängerung habe stets neu angesucht werden müssen. Auf diese Weise sei versucht worden, Sozialbetrug zu verhindern.

Von Ehefrau angezeigt

Die Gattin hatte ihren Mann bei der Polizei in Bregenz wegen Sozialbetrugs angezeigt. Später habe sie ihre belastenden Angaben aber abgeschwächt, berichtete der Strafrichter. Weil sie selbst als Beitragstäterin zum Sozialbetrug angeklagt worden sei. Denn sie habe mehrmals für ihren Mann um die Verlängerung der Sozialhilfezahlungen angesucht, sagte die BH-Mitarbeiterin.

Die angeklagte Frau ist, wie schon beim ersten Termin im Februar, auch gestern nicht zum Prozess am Landesgericht erschienen. Das Strafverfahren gegen sie wurde vorläufig ausgeschieden. Die in Deutschland lebende Frau wird sich noch vor Gericht wegen Beitrags zum schweren Betrug verantworten müssen.

Der 53-jährige Angeklagte sagte, er lebe inzwischen getrennt von seiner Frau. Sie habe ihn zu Unrecht belastet, weil sie sich an ihm rächen wolle. Als Motiv dafür gab er ihre Eifersucht an. Er habe in Deutschland zugegebenermaßen ein Verhältnis mit ihrer Reinigungsfrau gehabt.

Quelle: NEUE/Seff Dünser

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