“In den Verhandlungen ist sehr viel gelungen, die verpflichtende Umsetzung für die Länder jedoch nicht”, kritisierte Grünen-Sozialsprecherin Judith Schwentner gegenüber der APA. NEOS und die Grünen haben daher einen “Pakt” geschlossen und wenden sich gemeinsam an die Bundesländer.
Geht es nach den beiden Parteien, sollen sich diese klar dazu bekennen, dass sie die Systematik des Bundes übernehmen und die Neuregelungen für die Sonderpensionen umsetzen werden. Über den Sommer könnten sie herausarbeiten, wo diese künftig gelten sollen – etwa bei Landesenergieversorgern oder Verkehrsbetrieben. Einer Umsetzung im Herbst stünde dann nichts im Weg, meinte Schwentner: “Gemeinsam mit den NEOS wollen wir Druck machen.”
Der NEOS-Abgeordnete Gerald Loacker bekräftigte: “Wir dürfen die Länder nicht aus der Verantwortung entlassen. Wir wollen bis Ende der Begutachtungsfrist am 6. Mai ein Commitment der Länder.” Das Bundesgesetz ist aus seiner Sicht “ein erster Schritt. Die Länder müssten den zweiten Schritt setzen”.
Sonderpensionen in öffentlichen Bereichen, die vom Rechnungshof geprüft werden, sollen künftig mit 17.800 Euro monatlich begrenzt werden, das sieht der Entwurf für das Sonderpensionenbegrenzungsgesetz vor. Die Begutachtung läuft noch bis Anfang Mai, ein Beschluss ist vor dem Sommer geplant und in Kraft treten sollen die Neuregelungen mit 1. Jänner 2015.
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