In der Steiermark gab es Anfang Juli bereits zwei Hitzetote, sagte Josef Muchitsch, der Bundesvorsitzender der Gewerkschaft.
“Diese wären zu vermeiden gewesen. Deshalb appelliere ich nochmals an alle Arbeitgeber, von der Hitzeregelung Gebrauch zu machen”, so Muchitsch.
Bauarbeiter bekommen hitzefrei
Hitzefrei für Bauarbeiter gibt es seit Anfang 2013 durch eine Regelung im Schlechtwetterentschädigungsgesetz. Darin ist festgelegt, dass ab 35 Grad Hitze das Arbeiten im Freien eingestellt werden kann. Die Entscheidung dazu liegt beim Arbeitgeber bzw. dessen Beauftragten. Den Arbeitern gebührt in diesem Fall eine Entschädigung in der Höhe von 60 Prozent des Stundenlohns.
(apa/red)
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