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So kommen Sie sicher durch den Steuerdschungel

AK und VN zeigen Ihnen diese Woche, wie sie durch die Arbeitnehmerveranlagung an bares Geld kommen.

Jedes Jahr aufs Neue gibt es für Steuerzahler die Möglichkeit, durch die Arbeitnehmerveranlagung, im Volksmund bekannt als Steuerausgleich, zu viel bezahlte Steuern vom Finanzamt erstattet zu bekommen. Was viele nicht wissen: Pro Kopf können bis zu mehrere Hundert Euro in die Geldbörse zurückließen. In Zusammenarbeit mit der Arbeiterkammer Vorarlberg zeigen wir Ihnen in einer vierteiligen Serie, wie Sie an bares Geld kommen.

AK-Steuerrechtsexpertin Eva- Maria Düringer gibt Tipps. Zum Jahreswechsel hat es wieder einige Neuerungen gegeben. Dabei weist die Expertin vor allem auf die antragslose Arbeitnehmerveranlagung hin. „Lassen Sie sich von der neuen antragslosen Arbeitnehmerveranlagung nicht verunsichern, nur Geringverdiener, die bisher nie einen Steuerausgleich beantragt haben, sind von der neuen Automatik betroffen“, beruhigt Düringer. „Die Grundidee, um den Verwaltungs- beziehungsweise Zeitaufwand für Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung zu minimieren, ist durchaus begrüßenswert. Die Mehrheit weiß jedoch nicht, wie sie mit diesem Umstand umgehen soll.“ Warum sich das Ausfüllen immer lohnt? „Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung ist vor allem für Personen konzipiert, die unter die Negativsteuer (Sozialversicherungserstattung) fallen. Aber die AK rät dringend dazu, den Steuerausgleich über „FinanzOnline“ auch weiterhin durchzuführen. „Gerade Wenigverdiener haben die Möglichkeit, eine höhere Gutschrift zu erhalten, wenn ihnen beispielweise die Pendlerpauschale zusteht“, betont die Expertin.

Die beantragte Arbeitnehmerveranlagung macht sich für Kleinverdiener und Pensionisten mit geringen Einkommen unter 12.000 Euro immer bezahlt. Auch für Pensionisten hat sich ab dem Veranlagungsjahr 2016 die Negativsteuer auf maximal 110 Euro (50 Prozent der gesetzlichen Sozialversicherung) erhöht. Düringer rät: „Selbst wenn man abseits der Steuergutschrift keine Abschreibung hat, zahlt es sich aus, die Arbeitnehmerveranlagung zu beantragen. Das bringt einen zeitlichen Vorteil gegenüber der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung, beziehungsweise der Antrag kann so schneller bearbeitet werden.“ 35 Experten der AK Vorarlberg unterstützen Sie im Rahmen der AK-Steuerspartage (1. bis 31. März) bei der Arbeitnehmerveranlagung. Vereinbaren Sie unter 050/258-3131 Ihren persönlichen Beratungstermin.

Stellen Sie Ihre Fragen
Die AK-Steuerrechtsexpertin Eva- Maria Düringer steht Ihnen am 10. Februar für Fragen zur Arbeitnehmerveranlagung zur Verfügung.
VN-Telefonsprechstunde: Freitag, 10. Februar, von 13 bis 14 Uhr (05572/94 94 00) VN/VOL.AT-Videochat: 10. Februar von 14 bis 14.30 Uhr. Fragen können Sie per Mail an aktuell@vol.at oder Facebook stellen oder direkt im VOL. AT-Forum posten

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