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Ski-Trainer zu einem Jahr Haft verurteilt

Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe
Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe ©APA (klauspressberger.com)
Ein steirischer Ski-Trainer hat sich am Dienstag im Landesgericht Leoben wegen sexueller Übergriffe an einem minderjährigen Schüler der Ski-Akademie Schladming verantworten müssen.

Er wurde wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses zu einem Jahr Haft verurteilt worden. Acht Monate wurden ihm bedingt auf eine Probezeit von drei Jahren nachgesehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Richter Richard Gollner erklärte in seiner Urteilsbegründung, dass das minderjährige Opfer glaubwürdig war: “Die Angaben in der Hauptverhandlung haben sich bis ins Detail” mit jenen früherer Vernehmungen gedeckt. Bestätigt hätten sich die Vorwürfe durch die einschlägigen WhatsApp-Nachrichten an einen anderen Schüler. “Da verlassen sie den Boden als vertrauensvoller Trainer und stecken knöcheltief in allein sexuell konnotierter Sprache”, sagte Gollner.

Erschwerend kam hinzu, dass die Jugendlichen in einem Internat und da vor allem unter Leistungsdruck im Spitzensport in einem besonders schwierigen Umfeld sind: “Dass Personen in diesem Bereich solche Korrespondenzen führen und sogar Hand anlegen, ist ein Vertrauensmissbrauch in Reinkultur”, meinte der Richter. Die Berührungen seien nicht zufällig oder ungewollt, sondern gezielt geschehen.

“Dem Opfer an die Geschlechtsteile gegriffen”

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten – teils versuchte – geschlechtliche Handlungen an zumindest einem Schüler vor. Konkret ging es um eine Fahrt zu einem Mediziner in Hallein in Salzburg im vergangenen November. “Er hat dem Opfer an die Geschlechtsteile gegriffen – beziehungsweise es versucht”, erklärte die Staatsanwältin.

Der Verteidiger des Beschuldigten erklärte, dass sich sein Mandant in den mehr als 15 Jahren als Trainer nie etwas Derartiges zuschulden hat kommen lassen. “Aber heute ist es modern, in Zeiten von #MeToo, Charly Kahr, Toni Sailer und Nicola Werdenigg.” Der Rechtsanwalt führte weiter aus: “Hier sitzt ein Mann, der bei einer Verurteilung nie wieder in diesen Betrieb kommt.” Es könne nicht so sein, wie die Staatsanwaltschaft es beschreibt: Im Bus, wo Berührungen passiert sein sollen, sei nämlich zwischen Lenker-Sitz und dem äußeren der beiden Beifahrersitze zu viel Abstand. “Wie soll es möglich gewesen sein, dass er während der Fahrt zwei Mal versucht, dem Minderjährigen die Hose auszuziehen?”

In der Klinik habe gar kein Übergriff passieren können, weil sein Mandant nicht mit dem Burschen allein gewesen sei. Außerdem hätte der angehende Ski-Athlet wohl mit einem Schmerzschrei reagiert, wenn ihm der Trainer in die Hoden gezwickt hätte, so der Verteidiger.

Angeklagter beteuerte Unschuld

Der Angeklagte beteuerte seine Unschuld. Richter Gollner fragte ihn, warum der Schüler ihn dann bezichtigen sollte, vor allem weil er sich damit selbst der strafrechtlichen Verfolgung aussetzt sowie unangenehme Fragen beantworten muss. “Welchen Grund muss er haben, um Ihr berufliches Leben zu beenden?” Der Beschuldigte antwortete: “Ich habe lange überlegt, warum. Ich weiß es nicht. Vielleicht weil er in Schladming nicht glücklich war, weil er eigentlich Freestyler werden wollte. Ich kann es mir nicht erklären. Ich habe ihn vorher ja gar nicht gekannt, nur etwa vier Stunden lang.”

Fragwürdie  WhatsApp-Korrespondenz

Daraufhin brachte Richter Gollner eine fragwürdige WhatsApp-Korrespondenz mit einem anderen Schüler aufs Tapet: “Wie kann so etwas zwischen einem erwachsenen Skilehrer, geboren 1966, mit einem minderjährigen Schüler in der Pubertät sein?” Konkret ging es um offenbar zweideutige Nachrichten inklusive einem Foto: “Zusammen mit dem Text ist das kein Zufall”, sagte der Richter. “Ich wollte als Trainer mit den Schülern auf einer Ebene sein, das betrifft auch die Sprache. Man versucht sich anzupassen”, argumentierte der Beschuldigte. “Haben Sie denn je ein Bild eines Penis von einem Zögling geschickt bekommen?”, fragte Gollner. Der Trainer antwortete leise mit “Nein” und meinte später: “Ich habe halt mit den Schülern so zweideutig hin- und hergeblödelt.”

Zurück zu den vorgeworfenen Übergriffen im Bus: Die stritt der Beschuldigte ab und meinte, dass er “sportlich gefahren” sei und daher gar nicht zu seinem Beifahrer hinübergreifen hätte können. “Sie schreiben aber in Ihrer eigenen Stellungnahme, dass Sie ihn sehr wohl gestupst haben. Das ist ja auch nur möglich, wenn die Distanz nicht zu groß ist”, hakte Gollner nach. Der Angeklagte blieb dabei, dass mehr als anstoßen nicht möglich gewesen sei. Direkt beim Arzt, als der Bursche mit nacktem Oberkörper auf einer Liege lag, leugnete der Trainer ebenfalls, dem Burschen in den Schritt gegriffen zu haben: “Ich hab’ ihm nichts getan.”

(APA)

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