Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle der Beschlussunfähigkeit der Generalversammlung nach Abwarten einer halben Stunde über die in der Tagesordnung angekündigten Angelegenheiten ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden und vertretenen Mitglieder beschlossen werden kann.
Der Jahresabschluss, der Bericht des Vorstands und der Bericht des Aufsichtsrats liegen in der Geschäftsstelle der Genossenschaft auf und können von den Mitgliedern innerhalb der Geschäftsstunden eingesehen werden.
Zentrale Mitverantwortung für unseren Nahversorger haben wir alle. Helfen Sie durch Ihre Kaufentscheidung und ihre Mitgliedschaft und Teilnahme an der Versammlung mit, unseren Nahversorger zu erhalten – danke!
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