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Siebeneinhalb Jahre Haft für Missbrauch

Der Mann wurde zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt.
Der Mann wurde zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt. ©Pixabay
Wegen des Verbrechens des schweren sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen wurde der mit 18 Vorstrafen belastete Vorarlberger nun am Oberlandesgericht Innsbruck rechtskräftig zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Die Tiroler Berufungsrichter hoben damit die erstinstanzliche Strafe um ein Jahr an. Der Strafberufung der Staatsanwaltschaft Feldkirch wurde in Innsbruck Folge gegeben.

Am Landesgericht Feldkirch war über den 53-Jährigen im Juni in einem Schöffenprozess eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren verhängt worden. Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Haft. Der Angeklagte muss dem Opfer als Teilschmerzengeld 2000 Euro bezahlen.

Schwer missbraucht

Nach Ansicht der zuständigen Richter hatte der Angeklagte am 30. Jänner 2017 im Bezirk Feldkirch ein fünfjähriges Mädchen sexuell schwer missbraucht. Nach den Feststellungen der Richter hat der Arbeitslose im Keller eines Hauses dem Kind Pyjama und Unterhose ausgezogen und es im Intimbereich berührt. Daraufhin hat er laut Urteil bei dem Mädchen eine beischlafähnliche Handlung vollzogen. Danach soll der Angeklagte das Kind vergeblich dazu aufgefordert haben, an ihm eine beischlafähnliche Handlung vorzunehmen.

Am 13. Jänner 2017 war der ledige 53-Jährige zuletzt aus dem Gefängnis entlassen worden. 17 Tage später hat sich die verurteilte Tat ereignet. Der Haftentlassene durfte in der Wohnung einer Bekannten übernachten. Die Tochter der Frau ist das betroffene fünfjährige Mädchen.

Wegen der zahlreichen Vorstrafen und des raschen Rückfalls setzten die Tiroler Berufungsrichter die Feldkircher Strafe um ein Jahr hinauf.

Das Gericht halte die belastenden Angaben der Kindes und der Kindesmutter für glaubwürdig, hatte der vorsitzende Feldkircher Richter in seiner Urteilsbegründung gesagt. Die Angaben des Angeklagten seien wenig lebensnah, so der Senatsvorsitzende.

Zurückgewiesen

Der Angeklagte bestritt den Tatvorwurf und forderte vergeblich einen Freispruch. Seine Nichtigkeitsbeschwerde wurde im Oktober am Obersten Gerichtshof (OGH) zurückgewiesen. Die Wiener Höchstrichter bestätigten damit den Feldkircher Schuldspruch.

Freigesprochen wurde der Angeklagte am Landesgericht vom zusätzlichen Vorwurf, er habe das Kind mit seiner übertragbaren Krankheit gefährdet. Der Angeklagte habe angegeben, er habe erst später von seiner Krankheit erfahren, so der Feldkircher Richter. Ihm sei jedenfalls kein Vorsatz nachzuweisen.

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