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Sexueller Übergriff auf 22-jährige Vorarlbergerin zu Silvester - Ermittlungen laufen

Übergriffe zu Silvester in Innsbruck: Noch keine konkrete Spur.
Übergriffe zu Silvester in Innsbruck: Noch keine konkrete Spur. ©APA
18 Mädchen und Frauen - darunter eine 22-jährige Vorarlbergerin aus dem Bezirk Dornbirn - wurden zu Silvester in Innsbruck Opfer von sexuellen Übergriffen. Die Polizei ermittelt auf Hochtouren, eine konkrete Spur fehlt aber noch.
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Innsbruck: Vorarlbergerin unter den Opfern

Mehrere Mädchen und Frauen wurden zu Silvester in Innsbruck von einer Gruppe südländisch aussehender Männer sexuell attackiert. Die fünf bis acht – manche Zeugen sprechen von bis zu zehn – Täter gingen dabei nach gleichem Muster vor: Sie tanzten die Mädchen und Frauen an. Waren die Opfer in Gruppen unterwegs, wurden sie von den Tätern gezielt voneinander getrennt. Es folgten Übergriffe: Küsse, Griffe an Brüste und zwischen die Beine. Schlimm für die betroffenen Mädchen und Frauen ist auch der Umstand, dass die Übergriffe in der Öffentlichkeit – also in vermeintlich sicherem Umfeld – stattfanden, wie Ernst Kranebitter vom Kriminalreferat Innsbruck gegenüber VOL.AT berichtet.

22-jährige Vorarlbergerin unter den Opfern

Unter den Opfern befindet sich auch eine 22-jährige Vorarlbergerin. Die junge Frau aus dem Bezirk Dornbirn wurde zwischen 00.15 und 00.30 Uhr auf dem Marktgraben attackiert. Sie ist ein Opfer von mittlerweile 18, welche sich bei der Polizei gemeldet haben.

Noch keine konkrete Spur

Die Ermittlungen laufen laut Kranebitter auf Hochtouren, eine konkrete Spur fehle aber noch. Zwar lägen Handyvideos und -fotos vor, welche einige der Frauen von den Angreifern gemacht hätten. Doch leider seien die Aufnahmen meist von äußerst schlechter Qualität. Die Ausnahme stellt ein Foto dar, welches einen der mutmaßlichen Täter zeigen könnte. Auf dem Bild zu sehen sind allerdings auch weitere Personen, deren Zugehörigkeit zur Tätergruppe ebenso nicht gesichert ist. Zumindest vorerst würde auf eine Veröffentlichung der Aufnahmen verzichtet, so Kranebitter. Dies habe damit zu tun, dass man zunächst die Ergebnisse der ersten Ermittlungen abwarte, und zudem verhindern wolle, dass möglicherweise unbescholtene Personen ins Visier gerieten. Blieben die erhofften Ermittlungsergebnisse aus, würde eine Veröffentlichung – das Einverständnis der Staatsanwaltschaft vorausgesetzt – unter gebotener Sorgfalt erfolgen.

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