Dafür wurde der mit drei Vorstrafen belastete 22-Jährige gestern am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 4680 Euro verurteilt. Die Geldstrafe setzt sich aus 360 Tagessätzen zu je 13 Euro zusammen. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Günther Höllwarth ist rechtskräftig.
Der Schuldspruch erfolgte wegen des Verbrechens der geschlechtlichen Nötigung und der Vergehen der Nötigung. Der Strafrahmen für geschlechtliche Nötigung beträgt sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht zwölf Monaten Haft.
Erinnerungslücken
Der von Alexander Juen verteidigte Angeklagte bekannte sich schuldig. Er gab an, sich seiner damaligen Alkoholisierung wegen nicht an die Vorfälle erinnern zu können. Er gehe aber nicht davon aus, dass die Frau ihn falsch belaste.
Das Gericht glaubte den Angaben der 27-jährigen Kellnerin. Demnach hat der angeklagte Gast ihr unter den Rock gegriffen. Das wurde vom Gericht als geschlechtliche Nötigung gewertet. Zudem hat der 22-Jährige die Frau gegen ihren Willen geküsst. Damit hat er nach Ansicht des Gerichts eine Nötigung begangen. Des Weiteren hat er der Kellnerin auf den Hinterkopf geschlagen und sie weggeschubst, um in dem Lokal an der Musikanlage die Lautstärke der Musik erhöhen zu können. Womit er für das Gericht eine weitere Nötigung zu verantworten hat.
Das Opfer zog gestern in der Gerichtsverhandlung seine Erlaubnis zur Strafverfolgung der angeklagten sexuellen Belästigung zurück. Deshalb musste der Angeklagte von den Anklagepunkten der sexuellen Belästigung freigesprochen werden. Ihm war vorgeworfen worden, er habe der Kellnerin unter ihrem BH an die Brust und mehrmals an den Hintern gegriffen.
Das Gericht lehnte den Antrag der Staatsanwaltschaft ab, 14 bedingte Haftmonate aus der 2013 erfolgten Verurteilung wegen zwei Dutzend Einbrüchen zu vollziehen. Dafür wurde die Probezeit von drei auf fünf Jahre verlängert.
Der junge Mann ist in der Vergangenheit bereits zwei Mal wegen geschlechtlicher Nötigung angeklagt, aber damals stets freigesprochen worden.
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