Die Staatsanwaltschaft hatte bei dem Prozess am Bezirksgericht Zurzach zwölf Jahre Haft gefordert. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert mit der Begründung, sein Mandant habe den Frauen nur helfen wollen. Zusätzlich zu den neun Jahren und neun Monaten muss der Mann eine Freiheitsstrafe von 21 Monaten absitzen, die ihm vom Obergericht des Kantons Solothurn im April 2009 für ähnliche Delikte bedingt auferlegt worden war.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Beschuldigten vor, drei Frauen zum Teil über mehrere Jahre sexuell genötigt zu haben. Unter anderem soll er die Frauen, die seine “Schülerinnen” waren und seiner “Meditationsgruppe” angehörten, regelmäßig zum Oralsex gezwungen haben. Eine der drei Betroffenen soll er dazu genötigt und angestiftet haben, gegenüber der Strafuntersuchungsbehörde falsche Aussagen zu machen. (APA/sda)
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