Auch “Flatrate-Partys”, die ausdrücklich zum Alkoholkonsum aufrufen, seien Tabu. Der Grund sei nicht sexuelle Intoleranz, betonte Pollini.
Ein Swingerschiff darf noch auslaufen
Laufende Verträge bleiben gültig, so dass noch ein Swingerschiff in diesem Jahr ablegen kann.
Nutzungskonzept
In Zukunft müssen Organisatoren ein Nutzungskonzept vorlegen und die geplante Veranstaltung beschreiben. Ein Vertrag könne nur dann zustande kommen, wenn dieses Konzept auch in einer vergleichbaren öffentlichen Einrichtung an Land genehmigungsfähig wäre. Für religiös-extremistische und politisch-extremistische Zwecke dürfen BSB-Schiffe – wie bisher – ebenfalls nicht genutzt werden.
“Unanständig”
Eine CDU-Kommunalpolitikerin hatte die Swinger- und Erotikschiffe als “unanständig” bezeichnet. Auch der Konstanzer Oberbürgermeister Uli Burchardt (CDU) lehnte die “Vermietung von Schiffen aus der BSB-Flotte für Sex-Veranstaltungen” ab.
“Torture Ship” darf bleiben
Das “Torture Ship”, auf dem Ende Juni rund 600 Lack- und Leder-Fans gefeiert hatten, falle nicht unter die neuen Ausschlusskriterien, so Pollini. Die Schiffe sind seit Jahren auf den Bodensee unterwegs. (APA/dpa/red)
Lack und Leder auf dem Bodensee:
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