Der Paragraf im Strafgesetzbuch wird abgeschafft.
Das Gesetz habe die individuellen Rechte unnötig eingeschränkt und unter dem Vorwand des Schutzes von Frauen gegen deren sexuelle Selbstbestimmung verstoßen, meinten die Richter. Auch sei der Paragraf mit den gewandelten Vorstellungen von Heirat und geschlechtlichen Beziehungen vor der Ehe nicht mehr vereinbar. Der Staat dürfe sich in solche privaten Angelegenheiten nicht einmischen.
Das Urteil folgt einer Verfassungsbeschwerde zweier Männer, die wegen Verstoßes gegen das 56 Jahre alte Gesetz verurteilt worden waren. Dieses sah bei einem entsprechenden Verstoß eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren und eine Geldstrafe vor. Einige Frauenrechtsgruppen hatten das Gesetz als unzeitgemäß kritisiert, weil es die Frauen als “minderwertig” ansehe.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.