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Sex-Artikel für den Ex-Chef bestellt - Stalking?

Der Angeklagte wurde vom Vorwurf des Stalkings freigesprochen.
Der Angeklagte wurde vom Vorwurf des Stalkings freigesprochen. ©Matthias Rauch (Symbolbild)
Es ist viel mehr vorgefallen. Strafrechtlich belangt wurde der angeklagte Facharbeiter gestern aber nur für seinen Steinwurf vom November 2016 auf die Hausfassade seines ehemaligen Vorgesetzten. Wegen Sachbeschädigung wurde der unbescholtene Arbeitslose am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 400 Euro (100 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt.

Davon beträgt der unbedingte, zu bezahlende Teil 200 Euro. Für den an der Eternit-Fassade entstandenen Schaden hat der 32-Jährige dem Geschädigten 300 Euro zu bezahlen.

Bestellungen getätigt. Freigesprochen wurde der von Susanne Manhart verteidigte Unterländer vom Vorwurf der versuchten beharrlichen Verfolgung. Der gekündigte Facharbeiter hatte in einer Nacht mehrere Waren im Namen seines ehemaligen Vorgesetzten bestellt, darunter Erotikartikel, Hautpflegeprodukte, ein Zeitungsabonnement und einen Schubkarren. Ebenfalls aus Rache für die Dienstgeberkündigung hatte der 32-Jährige zudem nachweislich zwei Mal beim 57-Jährigen angerufen, davon ein Mal um 3 Uhr nachts.

Noch kein Vorsatz. Die Bestellungen und die Anrufe waren aber nach Ansicht von Richter Richard Gschwenter „noch zu wenig“, um das Tatbild des versuchten Stalkings zu erfüllen. Zumal dem Angeklagten mit den am 31. Oktober 2016 erfolgten Warenbestellungen noch kein Vorsatz zur Verfolgung auf längere Zeit zu unterstellen sei, wie der Strafrichter in seiner Urteilsbegründung ausführte. Und angeklagt seien lediglich zwei Telefonanrufe.

„Ich verstehe es nicht“, sagte am Ende der Gerichtsverhandlung der geschädigte 57-Jährige. Damit meinte er das Verhalten seines ehemaligen Mitarbeiters und die Reaktion der Justiz darauf. Schließlich habe es noch weit mehr Vorfälle gegeben. So sei beispielsweise bereits im Februar 2016 die Windschutzscheibe seines Autos mit demselben Stein beschädigt worden, mit dem im November seine Hausfassade in Mitleidenschaft gezogen worden sei. Außerdem sei er mit weiteren nächtlichen Anrufen belästigt worden. Zu all dem hat die Staatsanwaltschaft aber mangels Beweisen das Strafverfahren gegen den 32-Jährigen eingestellt.

Er habe Angst vor weiteren Taten des Angeklagten und deshalb bereits psychologische Hilfe in Anspruch genommen, berichtete der 57-jährige Unterländer.

Psychiatrie. Der 32-jährige Angeklagte hingegen macht für seinen stationären Aufenthalt in der Psychiatrie seinen ehemaligen Vorgesetzten verantwortlich. Denn der Teamleiter habe ihn schikaniert und für seine Kündigung gesorgt.

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