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SEPA-Umstellung: IBAN und BIC lösen Kontonummer und Bankleitzahl ab

Ab heute ist der IBAN-Code bindend
Ab heute ist der IBAN-Code bindend
Ab dem heutigen Freitag, dem 1. August 2014, gilt bei Überweisungen und Lastschriften nur noch die neue, europaweit einheitliche Kontonummer IBAN und der BIC, der sogenannte Business Identifier Code (BIC) - die bisher verwendeten Kontonummern und Bankleitzahlen haben endgültig ausgedient, auch alte Zahlscheine verlieren ihre Gültigkeit.

Europa wächst auch im Zahlungsverkehr zusammen. Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen sollen standardisiert werden. Im Euro-Zahlungsraum SEPA (“Single Euro Payments Area”) wird nicht mehr zwischen grenzüberschreitenden und nationalen Zahlungen unterschieden. Durch das neue System sollen Banküberweisung innerhalb der EU nur noch einen Geschäftstag dauern und nicht mehr kosten als Inlandsüberweisungen.

Die IBAN (International Bank Account Number) reicht aus, um Euro-Überweisungen und Euro-Lastschriften innerhalb Österreichs zu beauftragen. Für Auslandsüberweisungen wird vorerst noch weiterhin der BIC (Bank Identifier Code) benötigt, ab Februar 2016 genügt dann europaweit die IBAN.

Neue 20-stellige Kontonummer

Jeder österreichische Kontoinhaber hat eine neue 20-stellige Kontonummer bekommen, die IBAN. Sie identifiziert Konten europaweit eindeutig und ersetzt die alten Kontonummern und Bankleitzahlen. Fehlüberweisungen sind durch die enthaltenen Prüfziffern nahezu ausgeschlossen. Eine korrekte IBAN in Österreich besteht aus dem Länderkürzel AT, zwei Prüfziffern sowie der Bankleitzahl und der Kontonummer hintereinander geschrieben. Neu merken muss man sich somit für seine eigene Bankverbindung lediglich das Länderkürzel AT und die Prüfziffern.

Der internationale Code zur Identifizierung der Bank (BIC) ersetzt bei SEPA die Bankleitzahl. Statt Zahlen gibt es eine Buchstabenfolge, die die Zielbank eindeutig identifiziert. Der Code, manchmal auch SWIFT-Code genannt, besteht aus acht beziehungsweise elf Zeichen. Allerdings ist die alte Bankleitzahl ja schon in der IBAN enthalten. Deshalb soll der BIC ab Februar 2014 bei Transfers im eigenen Land wegfallen, ab Februar 2016 auch bei Zahlungen ins Ausland.

Frist um sechs Monate verlängert

Eigentlich hätte die Umstellung bereits mit 1. Februar erfolgen sollen. Da die Umstellungsrate zu gering war, verlängerte die EU-Kommission jedoch mit Jahresbeginn die Frist um sechs Monate. Im Gegensatz zu Unternehmen besteht für Konsumenten kein Handlungsbedarf, da die Kreditinstitute die Kundenkonten in der Regel automatisch umstellen – in den meisten Fällen haben sie das bereits getan. (APA/red)

Was bei der SEPA-Umstellung zu beachten ist

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